Warten auf Anerkennung
Im Jugendhilfeausschuss hoffte Verein „Für Schloss Tonndorf e.v.“vorerst vergebens
Tonndorf. Die Entscheidung, ob der Verein „Für Schloss Tonndorf e.v.“die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe erhält oder eben nicht, vertagte der Jugendhilfeausschuss in seiner jüngsten Sitzung. Dass man das Thema nicht leichthin abschmettert, wurde Montag angesichts einer langen Debatte klar.
Zunächst trug das Jugendamt vor, weshalb es einer Anerkennung des Vereins nicht zustimmen kann, der den Waldkindergarten „Grashüpfer“initiierte.
Ein entscheidender Punkt sei im achten Sozialgesetzbuch geregelt, wo es unter Paragraf 75 unter Absatz 1 Satz 3 anderem heißt: „Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind . . .“Die Voraussetzung, wesentlich zu sein, erfülle der Verein nicht, so das Jugendamt.
Die Anerkennung ist in der Regel deshalb wichtig, weil sich damit auch Förderungen verknüpfen können. Um der Vereinsvertreterin zu verdeutlichen, weshalb man den Wunsch nach Anerkennung so skeptisch hinterfrage, verwies Ausschusschef Mike Mohring (CDU) auf den Kita-bedarfsplan, der augenscheinlich im Weimarer Land erfüllt werde. Ob das an dem ist oder es den Kindergarten des Vereins „als wesentlichen“Beitrag zur Versorgung braucht, soll noch geprüft werden.
Grundsätzlich gehe es bei der Entscheidung gar nicht um die Bewertung der zweifellos sehr guten konzeptionellen und pädagogischen Arbeit, die Lea Hinze engagiert schilderte, sondern einzig und allein um die Kriterien des 75/1 des SGB.