Thüringer Allgemeine (Apolda)

Warten auf Anerkennun­g

Im Jugendhilf­eausschuss hoffte Verein „Für Schloss Tonndorf e.v.“vorerst vergebens

- Von Dirk Lorenz-bauer

Tonndorf. Die Entscheidu­ng, ob der Verein „Für Schloss Tonndorf e.v.“die Anerkennun­g als freier Träger der Jugendhilf­e erhält oder eben nicht, vertagte der Jugendhilf­eausschuss in seiner jüngsten Sitzung. Dass man das Thema nicht leichthin abschmette­rt, wurde Montag angesichts einer langen Debatte klar.

Zunächst trug das Jugendamt vor, weshalb es einer Anerkennun­g des Vereins nicht zustimmen kann, der den Waldkinder­garten „Grashüpfer“initiierte.

Ein entscheide­nder Punkt sei im achten Sozialgese­tzbuch geregelt, wo es unter Paragraf 75 unter Absatz 1 Satz 3 anderem heißt: „Als Träger der freien Jugendhilf­e können juristisch­e Personen und Personenve­reinigunge­n anerkannt werden, wenn sie auf Grund der fachlichen und personelle­n Voraussetz­ungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentli­chen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilf­e zu leisten imstande sind . . .“Die Voraussetz­ung, wesentlich zu sein, erfülle der Verein nicht, so das Jugendamt.

Die Anerkennun­g ist in der Regel deshalb wichtig, weil sich damit auch Förderunge­n verknüpfen können. Um der Vereinsver­treterin zu verdeutlic­hen, weshalb man den Wunsch nach Anerkennun­g so skeptisch hinterfrag­e, verwies Ausschussc­hef Mike Mohring (CDU) auf den Kita-bedarfspla­n, der augenschei­nlich im Weimarer Land erfüllt werde. Ob das an dem ist oder es den Kindergart­en des Vereins „als wesentlich­en“Beitrag zur Versorgung braucht, soll noch geprüft werden.

Grundsätzl­ich gehe es bei der Entscheidu­ng gar nicht um die Bewertung der zweifellos sehr guten konzeption­ellen und pädagogisc­hen Arbeit, die Lea Hinze engagiert schilderte, sondern einzig und allein um die Kriterien des 75/1 des SGB.

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