Kampf um die Daten von Flugreisenden
Passagiere sollen künftig Eu-weit strenger überprüft werden
Berlin. Passagiere internationaler Flüge von und nach Deutschland werden bald einer gründlicheren Sicherheitskontrolle unterzogen: Fluggesellschaften müssen den Sicherheitsbehörden umfangreiche Datensätze jedes Reisenden übermitteln – die Daten sollen auch mit anderen Eu-staaten ausgetauscht werden.
Ein entsprechendes Gesetz soll der Bundestag am Donnerstag beschließen. Andrea Voßhoff (CDU), Bundesbeauftragte für den Datenschutz, schlägt Alarm: Sie fordert den Bundestag auf, den Beschluss zu verschieben. Sie hat rechtliche Zweifel an einzelnen Regelungen und erwartet, dass der Europäische Gerichtshof demnächst engere Grenzen setzen könnte.
Voßhoff schreibt an den Bundestag: „Das Inkrafttreten des Fluggastdatengesetzes würde bedeuten, dass jährlich Fluggastdaten zu etwa 170 Millionen Passagieren in Deutschland unterschiedslos abgeglichen und über 5 Jahre gespeichert würden.“Das Vorhaben kombiniere zwei Datenschutzprobleme: eine neue Vorratsdatenspeicherung und den Abgleich mit einem abstrakten Gefährderprofil. Die Verabschiedung sei zum jetzigen Zeitpunkt „verfrüht“.
Die Bundesregierung steht unter Zeitdruck: Der Datenaustausch muss spätestens im Mai 2018 starten, so sieht es eine Eurichtlinie vor. Die Vorbereitung aber ist aufwendig, das Bundeskriminalamt (BKA) spricht von einer „großen Herausforderung“. Die Eu-richtlinie soll im Kampf gegen Terror und Kriminalität den Austausch von Erkenntnissen zwischen den Eumitgliedsstaaten verbessern.
In der Praxis müssen bis zu 60 Einzelinformationen jedes Passagiers übermittelt werden, der von Deutschland ins Ausland fliegt oder von dort einreist. Gefragt sind Anschriften und Kontaktdaten, Ausweisnummern, Gepäckangaben, Kreditkartendaten, Reiseverlauf, Sitzplatz, Essenswünsche, Mitreisende.