Wahlordnung soll ohne Adressen sein
AfD und Grüne planen Anträge dazu
Erfurt.
Die Thüringer AfD will eine Anpassung der Wahlordnung erreichen. Die Grünen haben das Thema ebenfalls auf der Agenda. Beide Fraktionen planen Anträge dazu. Ziel: Privatadressen von Wahl-Bewerbern sollen nicht mehr veröffentlicht werden.
Die AfD ist spätestens seit der jüngst vor dem Privathaus ihres Fraktionschefs Björn Höcke angemeldeten Kundgebung mit dem Thema befasst. Rechtsextremisten hatten eine Veranstaltung angemeldet, sie aber kurzfristig abgesagt.
Auch für die Parlamentarische Geschäftsführerin der Thüringer Grünen im Landtag ist das Thema bekannt. Sie musste vor einigen Wochen tatsächlich eine Demonstration und Kundgebung vor ihrer Haustür ertragen. Ausgehend von dieser Demo „haben wir das Thema in der Fraktion diskutiert“, so RotheBeinlich auf TA-Anfrage. Ziel der aktuellen Regelung sei es, so die Grüne, dass Bürger mit den Kandidaten zu Wahlen postalisch in Kontakt treten können. „In Zeiten der Digitalisierung und sich ändernder Kommunikationsformen erscheint dies nicht mehr zeitgemäß und nicht notwendig“, sagt sie. Hinzu komme, dass „die Privatsphäre aller Menschen zu achten sei“.
Dem Antrag der AfD, die diesen bereits für das heute zu Ende gehende November-Plenum eingebracht hatte, zuzustimmen, das komme indes nicht infrage. Denn er greife zu kurz und entspreche dem Schutzinteresse der Person nicht vollumfänglich. Die Grünen planen einen Antrag, der sich an der Landeswahlordnung in NordrheinWestfalen orientiert.
„Die Politik muss alles versuchen, um hier eine Trendwende herbeizuführen und unzeitgemäße, unnötige Hürden abzuschaffen“, sagte ein AfD-Sprecher. Die Fraktion begründet den Antrag ebenfalls damit, dass die postalische Erreichbarkeit nicht mehr zwingend sein müsse. Dass die Grünen dem Antrag nicht zustimmen und einen Alternativantrag einbringen wollen, bedauerte der Fraktionssprecher auf Nachfrage.