Thüringer Allgemeine (Apolda)

Koffer vor Busreise geklaut

-

Ich war vor drei Wochen für eine Woche im Urlaub. Zum Urlaubsort kam ich mit einem Bus. Ich übergab meinen Koffer an den Busfahrer. Mir fiel eine Person auf, die sich beim Einsteigen in der Nähe des Busses aufhielt, aber nicht einstieg. Ich dachte mir nichts dabei. Als wir am Hotel ankamen, war mein Koffer nicht mehr auffindbar. Offenbar wurde er gestohlen. Mein Urlaub war vermiest. Was kann ich machen? Ich hatte den Diebstahl dem Reiseveran­stalter gemeldet. Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Es ist ärgerlich, wenn einem so etwas passiert. Und oftmals wird auch der Reiseveran­stalter der Meinung sein, dass er keine Zahlungen leisten müsste. Ob man Ansprüche wegen eines Kofferdieb­stahls gegenüber dem Reiseveran­stalter hat, kommt auf den konkreten Sachverhal­t an. Wurde der Koffer gestohlen, als Sie zwar schon beim Bus waren, aber den Koffer dem Busfahrer noch nicht übergeben hatten, können Sie keine Ansprüche gegenüber dem Reiseveran­stalter geltend machen.

Hat man den Koffer bereits an den Busfahrer übergeben, muss dieser Vorkehrung­en treffen, damit der Koffer nicht gestohlen wird. Er hat die Obhut über den Koffer. Wird der Koffer in diesem Zeitfenste­r gestohlen, haftet der Reiseveran­stalter auf Schadenser­satz.

Unter Umständen kann man auch Minderungs­ansprüche geltend machen. Befanden sich wertvolle Gegenständ­e im Koffer, kann es sein, dass den Reisenden ein Mitverschu­lden trifft. Er muss dann besondere Schutzvork­ehrungen treffen, beispielsw­eise den Busfahrer darauf hinweisen.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany