Vereine können Sportstätten kostenlos nutzen
Landtag verabschiedet neues Fördergesetz. Schwimmverband profitiert nicht und fühlt sich ausgeschlossen
Erfurt.
Städte und Gemeinden in Thüringen müssen den 3394 Sportvereinen mit seinen 367.000 Mitgliedern die von ihnen betriebenen Turnhallen und Sportplätze kostenfrei zur Verfügung stellen. Die im Thüringer Landtag verabschiedete Novelle des 1994 in Kraft getretenen Thüringer Sportfördergesetzes bestimmt, dass öffentliche Träger Vereinen, Schulen und Hochschulen ihre Sportstätten ohne Gebühren überlassen müssen. In der Vergangenheit erhielten fast 40 Prozent der Vereine für den Trainingsbetrieb einen Gebührenbescheid.
Diese Regelung greift allerdings nicht dann, wenn etwa von Zuschauern für den Besuch eines Wettkampfs Eintritt erhoben wird. Unberührt von der neuen Regelung bleibt auch die Nutzung von Hallen- und Freibädern. Hier bleibt die Festlegung zur „in der Regel“kostenfreien Nutzung bestehen. „Wir müssen diese Kröte schlucken, fühlen uns aber aus der Sportfamilie ausgeschlossen“, sagte Hans-Jürgen Günther, der Präsident des Thüringer Schwimmverbandes (TSV), in dem etwa 5400 Mitglieder registriert sind.
Zuletzt habe sich eine Ungleichbehandlung der Sportvereine im Land entwickelt, sagte unter anderem die SPD-Abgeordnete Birgit Pelke vor der Verabschiedung des Gesetzes. Einige Kommunen hätten von Vereinen zuletzt Gebühren für die Nutzung ihrer Sportstätten verlangt, andere nicht. Nun sei sichergestellt, dass alle Vereine im Land gleichermaßen unterstützt würden. Der Novelle stimmten die Fraktionen von Linken, SPD und Grünen zu. CDU und AfD enthielten sich bei der Abstimmung. Um die Einnahmeausfälle der Kommunen zu kompensieren, plant Rot-Rot-Grün, ihnen von 2020 an fünf Millionen Euro pro Jahr zu zahlen. Diese Summe entspreche den Einnahmen von Städten und Gemeinden aus der Vermietung und Verpachtung ihrer Sportanlagen, so wie sie vom Landesamt für Statistik für das Jahr 2017 ermittelt worden seien, erklärten Pelke und der Linken-Sportpolitiker Knut Korschewsky. Korschewsky betonte, die Gesetzesnovelle leiste so einen wichtigen Beitrag dazu, den Breitensport in Thüringen auf einem hohen Niveau zu halten. Nur so sei es möglich, aus Breitensportlern die Spitzensportler zu machen, die Thüringen bei internationalen Wettkämpfen so erfolgreich vertreten würden.
Der AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke und auch der CDU-Abgeordnete Manfred Grob bezweifelten dagegen, dass diese Summe ausreichen wird, um die Einnahmeausfälle zu kompensieren. Das Gesetz gefährde die Existenz von Sportstätten vor allem im ländlichen Raum. Zudem bestehe die Gefahr, dass Kommunen ihre Sportanlagen an private Betreiber abgäben, die dann wiederum von den Vereinen Geld für die Nutzung verlangten. Grob kritisierte zudem, die Regierungskoalition greife damit in die kommunale Selbstverwaltung ein.
Das Gesetz sieht zudem nach Angaben des Grüne-Parlamentariers Roberto Kobelt unter anderem vor, dass diejenigen, die sich am Doping von Sportlern beteiligt haben, keine Jobs im organisierten Sport mehr erhalten dürfen. So erhielten die Sportorganisationen eine Möglichkeit, sich vom „Doping als Geißel des Sports“abzugrenzen, sagte er.
Kommunen erhalten fünf Millionen Euro pro Jahr