Die Klaviatur der Macht
Wer führt künftig die CDU – und wer Deutschland? Leser diskutieren das Wohl und Wehe der Demokratie „Mutti“ist ein irreführender Begriff
Der Blick hinter die politische Bühne zeigt am Verlauf der Drähte, dass wohl alles in der CDU bleiben soll, wie es eben ist. Der angekündigte Rücktritt von Frau Merkel ist eine durchschaubare Inszenierung zur vorläufigen Ruhigstellung des ungeduldig gewordenen Souveräns, der ja der eigentliche Dienstherr der gewählten Machtelite ist, aber dennoch nichts zu sagen hat. Politischer Aufbruch und Einbruch liegen derzeit wohl sehr nahe beieinander!
P. Achim Tettschlag, Melchendorf wurden, die noch große CDU lässt meine früherer Partei verblassen. Der Fehler mit dieser wieder eine Ehe einzugehen, erweist sich erneut als großes Debakel.
Es ist nun fast alles neu zu überdenken, es sind richtige Schlussfolgerungen (auch personelle) zu ziehen. Ansonsten sehe bestimmt nicht nur ich unsere Demokratie und Werte in großer Gefahr.
Winfried Götz, Erfurt bis zu einer unbedingt erforderlichen Neuwahl übernehmen. Eigentlich ist seit der Bundestagswahl von einer Regierung keine Rede. Es ist ein zerstrittener Haufen, der von niemanden mehr ernst genommen wird. Frau Merkel ist nicht die Kraft, die hier wieder Ordnung schaffen kann.
Dietmar Wölfel,
Amt Wachsenburg müssen der Vergangenheit angehören. Das Beamtentum hat nichts in einer Gesellschaft zu suchen. Der sogenannte Rechtsstaat muss erst einer werden. Das Wort Demokratie wird viel zu sehr strapaziert, weil die Volksherrschaft nicht existiert.
Noch schlimmer ist das Leid der Menschen in der Welt, weil die Kriege nicht beendet werden und die Staaten heuchlerisch handeln, denn sie verdienen am Leid durch den Waffenverkauf.
Die Fraktionstreue verhindert die Umsetzung von Gesetzen, weshalb es nur Personenwahlen geben darf. Der runde Tisch während der Wendezeit war ein erster Schritt zur Demokratie. Heute wird für die Reichen regiert. Die Mittelschicht und vor allem Ostdeutschland bleiben auf der Strecke. Die Stammsitze sind in Westdeutschland.
Diesel und Wasserstoff in Verbindung mit den Motoren sind die besten Fortbewegungsalternativen.
Alle Minister haben einen Amtseid geleistet. Jedoch hält sich keiner daran.
Wo ist die Würde des Menschen noch unantastbar? Beenden sie die Kriege und schaffen sie die Waffen ab.
Roland Ruppert,
Lichtenstein und Weimar Unter den möglichen MerkelNachfolgern ragt Friedrich Merz intellektuell und persönlich am meisten hervor.
Dass er als Freiberufler, Anwalt und Unternehmer erfolgreich war, Millionär wurde und gute Beziehungen zur Wirtschaft hat, spricht nicht unbedingt gegen ihn, ebenfalls nicht, dass ihn Frau Merkel, irreführender Weise „Mutti“genannt, zunächst erfolgreich wegintrigiert hat.
Die Klaviatur der Macht war ja ein Politikfeld, das Frau Merkel besser beherrschte als die Flüchtlingspolitik, deren soziale, teilweise katastrophalen Auswirkungen auf das innerdeutsche Sozialsystem noch gar nicht absehbar sind.
Herr Spahn dürfte nicht in das Familienbild des konservativen Teils der CDU passen.
Frau Kramp-Karrenbauer müsste wohl noch ihre wirtschaftspolitische Kompetenz unter Beweis stellen. Letztere ist aber für einen kommenden Regierungschef der drittgrößten Volkswirtschaft und Industrienation der Welt unerlässlich.
Klaus Heyder, Erfurt
Meine Eltern haben einen Festnetzvertrag. Unlängst sind sie ins Pflegeheim gezogen. Als ich den Vertrag für sie kündigen wollte, teilte mir der Telefonanbieter mit, dass der Vertrag sich erst verlängert hätte. Er würde noch bis September 2020 laufen. Den Vertrag hatten meine Eltern 2006 abgeschlossen und seitdem nicht geändert. Kommen sie wirklich erst 2020 aus dem Vertrag? Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.
Ob ein Umzug ins Pflegeheim ein Kündigungsrecht aus sogenanntem wichtigem Grund auslöst, ist schwer zu entscheiden. Juristen könnten hier zu einer unterschiedlichen Einschätzung kommen. Doch gibt es meines Erachtens andere Gründe, mit denen Sie den Vertrag sofort beenden können. So soll sich der Vertrag Ihrer Eltern erst vor Kurzem um zwei Jahre verlängert haben. Das ist gar nicht erlaubt! Bei Verträgen, wie einem Festnetzvertrag, handelt es sich um ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis.
Hier darf Folgendes vereinbart werden: Nach Vertragsschluss darf die Erstlaufzeit maximal 24 Monate betragen. Danach darf sich der Vertrag jeweils um ein Jahr verlängern, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Bei Ihren Eltern soll sich der Vertrag aber um zwei Jahre verlängert haben. Das ist unzulässig. Um das zu erreichen, hätte mit Ihren Eltern ein ganz neuer Vertrag vereinbart werden müssen. Sie sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags prüfen, was geregelt ist. Sollte dort geregelt sein, dass der Vertrag sich um 24 Monate verlängert, wäre diese Regelung unwirksam. Sie könnten den Vertrag nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches kündigen. Die Kündigungsfrist wäre dann wohl: Kündigung spätestens am 15. des Monats zum Ende des Monats, sofern Ihre Eltern monatlich die Telefonrechnung bezahlen.