Schmerzensgeld-Klage nach tödlicher Hunde-OP
Tierhalterin will von den Ärzten für ihre eigenen seelischen Qualen entschädigt werden
Die französische Sängerin Mireille Mathieu (72, „Hinter den Kulissen von Paris“) ist zufrieden mit ihrer Entscheidung, nie geheiratet zu haben. „Ich habe nicht das Gefühl, dass irgendetwas zu kurz gekommen ist“, sagte sie zu „Bild“. Überhaupt führe sie ein rundum erfülltes Leben: „Ich habe das Glück, von meiner Leidenschaft leben zu können.“Das wisse sie besonders zu schätzen, weil sie aus einfachen Verhältnissen komme: Im Alter von 14 Jahren habe sie in einer Briefpapier-Fabrik geschuftet. (ost) München. Es ist eine Klage, wie es sie in Deutschland bisher nicht gegeben hat: Eine Hundebesitzerin hatte ihre Hündin an der Hüfte operieren lassen. Die Leonberger-Hündin überlebte den Eingriff nicht. Nun verlangt die Klägerin 13.000 Euro Schmerzensgeld von der Münchener Tierklinik – für sich selbst: Durch den Anblick ihres sterbenden Tieres habe auch sie seelische Qualen erlitten. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Laut dem Bericht akzeptiere die deutsche Rechtsprechung einen sogenannten Drittschaden aber bisher nur für die Dezember 2016 kam es zu Komplikationen – der Knochen brach, zudem drangen Keime in die Operationswunde ein. An den Folgen starb „Anni-Vienna“.
Die Halterin behauptet, sie sei über die Risiken der Operation die Parteien, sich bis Januar zu einigen.
Von einer weiteren HundeOP berichtet die „Bild“. Eine Hundehalterin aus Würzburg behauptet, ihr Mops habe bei einer Routineoperation am Zahn eine falsche Dosis eines Narkosemittels gespritzt bekommen, an der das Tier gestorben sei. Sie habe sich jedoch mit der Versicherung der Tierklinik geeinigt. Auch hier bestreitet die Klinik einen Behandlungsfehler. „Es war ein Zwischenfall bei einer Narkose, der für diese Rasse nicht ungewöhnlich ist“, so ein Sprecher. (ost )