Flüsse sollen sauberer werden
Landtag verabschiedet mit rot-rot-grüner Mehrheit Wassergesetz: Regelung zu Uferrandstreifen am stärksten umstritten
Thüringens Flüsse und Bäche sollen sauberer werden. Dafür soll das neue Wassergesetz sorgen, das am Freitag im Landtag mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün beschlossen wurde. CDU und AfD votierten dagegen. Vorausgegangen war eine lange Diskussion um Details.
Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) hatte den Gesetzentwurf vor einem Jahr dem Parlament vorgelegt. In 12 Sitzungen beschäftigte sich allein der federführende Umweltausschuss mit der Novelle. Es gab mündliche und schriftliche Anhörungen, 83 Zuschriften und ein Online-Diskussionsforum. Am Ende stand eine Vielzahl von Änderungen und eine 39seitige Beschlussempfehlung.
Thüringen setze mit dem Gesetz, mit dem Investitionen von rund 45 Millionen Euro in eine bessere Wasserqualität verbunden seien, Standards, sagte Siegesmund. Der Freistaat ist nach ihren Angaben das einzige Bundesland, das die Kosten für den Unterhalt der Gewässer vollständig aus der eigenen Kasse bezahlt. Allein dafür seien von 2020 an 15,5 Millionen Euro vorgesehen. Diese Regelung ist selbst in der rot-rot-grünen Koalition nicht unumstritten. Gegründet würden 20 Gewässerunterhaltungsverbände, die auch für den Hochwasserschutz zuständig seien.
Am stärksten umstritten war eine Regelung zu den Uferrandstreifen. Nun ist vorgesehen, dass Landwirte wählen könnten, ob sie einen fünf Meter breiten Uferstreifen dauerhaft begrünen, oder beim Bewirtschaften eines zehn Meter breiten Streifens komplett auf den Einsatz von Chemikalien verzichteten. „Die Grünfläche, die wir dadurch gewinnen, ist nicht unerheblich“, sagte die Ministerin. Sie komme auch dem Naturund Artenschutz zugute.
Für die CDU-Abgeordnete Christina Tasch sind die Grünstreifen weiterhin ein Konfliktfeld. Modellrechnungen zufolge seien es 23.000 Hektar, die von einem 10 Meter breiten Randstreifen betroffen sind. Das entspreche 2,6 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Tasch sprach von einem Eingriff in die Grundrechte der Grundstückseigentümer.
Roberto Kobelt von den Grünen wäre eine weitergehende Regelung lieber gewesen: „Zehn bis 15 Meter, die komplett in Dauer-Grünland umgewandelt sind, hätte ich mir gewünscht.“
Fachleute gehen laut Umweltministerium davon aus, dass 80 Prozent der Gewässer in Thüringen wegen Überdüngung zu hohe Nährstoffbelastungen aufweisen. Die Folge seien Verschlammung, Sauerstoffmangel und lokales Fischsterben.
30 Millionen Euro sollen in einen „Abwasserpakt“fließen. Vorgesehen ist mit dem Gesetz, dass die Abwasserzweckverbände das Abwasser in Orten mit mehr als 200 Einwohnern zentral entsorgen. In kleineren Orten soll es Kleinkläranlagen geben. Thüringen sei bundesweit Schlusslicht beim Anschluss von Haushalten an zentrale Kläranlagen, erklärte Siegesmund.
Der AfD-Parlamentarier Olaf Kießling kritisierte die Abwasserproblematik auf dem Land werde „nicht sozialverträglich gelöst“und schieße über EU-Anforderungen hinaus. Sinn und Zweck sei es, die Wasserqualität zu verbessern und nicht „eine unendliche Vielzahl von vollbiologischen Kleinkläranlagen zu errichten, die nicht ordnungsgemäß betrieben werden können“.
Wichtig für den Schutz des Grundwassers ist es aus Sicht Siegesmunds, auch beim Fracking Klarheit zu schaffen. Wegen nicht absehbarer Risiken dieser Technologie für Menschen und Umwelt verhindere das Landesrecht die im Bundesgesetz vorgesehenen Erprobungsbohrungen auf Thüringer Boden und sicherte damit langfristig den Schutz der heimischen Trinkwasser-Ressourcen. (mit dpa)