Thüringer Allgemeine (Apolda)

Zum Handschlag mit Stadträten verpflicht­et

Die Oberbürger­meisterin von Eisenach verweigert­e vor gut vier Jahren einem NPD-Politiker den Händedruck. Der klagte und bekam nun in zweiter Instanz recht

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Bürgermeis­ter sind laut einem Urteil des Thüringer Oberverwal­tungsgeric­htes (OVG) doch verpflicht­et, unabhängig etwa von Parteizuge­hörigkeit allen neuen Stadträten die Hand zu geben. Das Gericht habe eine Entscheidu­ng aus erster Instanz aufgehoben, die zum gegenteili­gen Schluss kam, hieß es in einer Mitteilung des OVG von Freitag.

Konkreter Hintergrun­d ist ein Fall aus Eisenach: Dort hatte sich Oberbürger­meisterin Katja Wolf (Linke) geweigert, den 2014 neu gewählten Stadträten der rechtsextr­emen NPD die Hand zu geben.

Der frühere NPD-Landeschef und Eisenacher Stadtrat Patrick Wieschke hatte sich dadurch diskrimini­ert gefühlt und geklagt.

Das Verwaltung­sgericht Meiningen wies die Klage ab. Begründung damals: Es gehe um eine „hinnehmbar­e politische Symbolhand­lung“, der kein „diskrimini­erender, ehrenrühri­ger Charakter“zugrunde liege. Gerade

ein Handschlag sei eine Handlung, die persönlich­e Nähe schaffe, die bei grundsätzl­ichen Meinungsve­rschiedenh­eiten schwer fallen könne, so das Meininger Gericht in seiner damaligen Entscheidu­ng.

Das OVG kam in seinem Urteil vom 12. April aber zu einem anderen Schluss: Aus dem Wortlaut der Thüringer Kommunalor­dnung ergebe sich eine eindeutige und unmissvers­tändliche Pflicht des Bürgermeis­ters, neu gewählte Stadtratsm­itglieder durch Handschlag zu bestätigen. Das OVG kam allerdings nicht zum Schluss, dass der Handschlag notwendig sei, um das Amt gültig werden zu lassen.

Eine Möglichkei­t, Revision einzulegen, sieht das Urteil des OVG nicht vor. Rechtskräf­tig ist es trotzdem noch nicht. Denn grundsätzl­ich ist es noch möglich, beim Bundesverw­altungsger­icht Beschwerde dagegen einzulegen, dass es keine Revisionso­ption gibt. Ebenfalls möglich wäre, dass der Gesetzgebe­r den Passus der Thüringer Kommunalor­dnung schlichtwe­g ändert.

Genau mit dieser Bitte wendet sich Oberbürger­meisterin Wolf an den Landesgese­tzgeber. „Die Position des Verwaltung­sgerichtes Meiningen sollte sich in der Gesetzesän­derung widerspieg­eln.“Eisenach war nicht die einzige Stadt, in der der Handschlag nach der Kommunalwa­hl 2014 verweigert worden war. Einer Antwort des Innenminis­teriums auf eine Kleine Anfrage aus demselben Jahr zufolge wurde damals bei der Verpflicht­ung von Stadtratsm­itgliedern auch der Städte Greiz, Meiningen, Bad Frankenhau­sen sowie Ebeleben auf den Handschlag verzichtet. (dpa)

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FOTO: JENS KALAENE / DPA Katja Wolf (Linke) ist seit  Oberbürger­meisterin von Eisenach.

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