Zum Handschlag mit Stadträten verpflichtet
Die Oberbürgermeisterin von Eisenach verweigerte vor gut vier Jahren einem NPD-Politiker den Händedruck. Der klagte und bekam nun in zweiter Instanz recht
Bürgermeister sind laut einem Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes (OVG) doch verpflichtet, unabhängig etwa von Parteizugehörigkeit allen neuen Stadträten die Hand zu geben. Das Gericht habe eine Entscheidung aus erster Instanz aufgehoben, die zum gegenteiligen Schluss kam, hieß es in einer Mitteilung des OVG von Freitag.
Konkreter Hintergrund ist ein Fall aus Eisenach: Dort hatte sich Oberbürgermeisterin Katja Wolf (Linke) geweigert, den 2014 neu gewählten Stadträten der rechtsextremen NPD die Hand zu geben.
Der frühere NPD-Landeschef und Eisenacher Stadtrat Patrick Wieschke hatte sich dadurch diskriminiert gefühlt und geklagt.
Das Verwaltungsgericht Meiningen wies die Klage ab. Begründung damals: Es gehe um eine „hinnehmbare politische Symbolhandlung“, der kein „diskriminierender, ehrenrühriger Charakter“zugrunde liege. Gerade
ein Handschlag sei eine Handlung, die persönliche Nähe schaffe, die bei grundsätzlichen Meinungsverschiedenheiten schwer fallen könne, so das Meininger Gericht in seiner damaligen Entscheidung.
Das OVG kam in seinem Urteil vom 12. April aber zu einem anderen Schluss: Aus dem Wortlaut der Thüringer Kommunalordnung ergebe sich eine eindeutige und unmissverständliche Pflicht des Bürgermeisters, neu gewählte Stadtratsmitglieder durch Handschlag zu bestätigen. Das OVG kam allerdings nicht zum Schluss, dass der Handschlag notwendig sei, um das Amt gültig werden zu lassen.
Eine Möglichkeit, Revision einzulegen, sieht das Urteil des OVG nicht vor. Rechtskräftig ist es trotzdem noch nicht. Denn grundsätzlich ist es noch möglich, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde dagegen einzulegen, dass es keine Revisionsoption gibt. Ebenfalls möglich wäre, dass der Gesetzgeber den Passus der Thüringer Kommunalordnung schlichtweg ändert.
Genau mit dieser Bitte wendet sich Oberbürgermeisterin Wolf an den Landesgesetzgeber. „Die Position des Verwaltungsgerichtes Meiningen sollte sich in der Gesetzesänderung widerspiegeln.“Eisenach war nicht die einzige Stadt, in der der Handschlag nach der Kommunalwahl 2014 verweigert worden war. Einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage aus demselben Jahr zufolge wurde damals bei der Verpflichtung von Stadtratsmitgliedern auch der Städte Greiz, Meiningen, Bad Frankenhausen sowie Ebeleben auf den Handschlag verzichtet. (dpa)