Ärger mit einem Gutschein
Wir haben einen Gutschein eines Geschäftes, das Insolvenz angemeldet hat. Die Mitarbeiter wollen den Gutschein nicht mehr einlösen, obwohl der Laden weiter geöffnet hat und Ware verkauft. Dürfen die das denn?
Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen:
Befindet sich ein Unternehmen in der Insolvenz, wird es in den meisten Fällen keine Gutscheine mehr einlösen. Die Entscheidung darüber trifft der Insolvenzverwalter. Offene Forderungen aus Gutscheinen können Verbraucher nur beim Insolvenzverwalter anmelden. Sie müssen sich dafür in die Insolvenztabelle eintragen lassen. Im Laufe des Insolvenzverfahrens werden die Gläubiger, die in dieser Tabelle stehen, bedient – und zwar in einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge, solange Geld da ist. Forderungen aus Gutscheinen stehen hier nicht an erster Stelle. Im Klartext: Verbraucher müssen schon Glück haben, dass sie nicht auf einem wertlosen Stück Papier sitzen bleiben. Während eines Insolvenzverfahrens kann der Geschäftsbetrieb durchaus weiterlaufen, um das Unternehmen in die Zukunft zu führen oder, um es bestmöglich abzuwickeln.