Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung ist die monatliche Bezahlung eines Auszubildenden während der dualen Berufsausbildung. Sie ist formal weder Lohn noch Gehalt, sondern ein Beitrag zu den Kosten eines Auszubildenden inklusive eines Taschengeldes. Verpflichtend eingeführt wurde die Vergütung 1969 mit der Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist meist in Tarifverträgen festgelegt. Sie variiert nach Berufen und Bundesländern, muss aber mit den Ausbildungsjahren ansteigen. Übersteigt sie den Betrag von 325 Euro, werden auch bei den Azubis Sozialversicherungsbeiträge einbehalten. (red)