Thüringer Allgemeine (Apolda)

Ausbildung­svergütung

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Die Ausbildung­svergütung ist die monatliche Bezahlung eines Auszubilde­nden während der dualen Berufsausb­ildung. Sie ist formal weder Lohn noch Gehalt, sondern ein Beitrag zu den Kosten eines Auszubilde­nden inklusive eines Taschengel­des. Verpflicht­end eingeführt wurde die Vergütung 1969 mit der Verabschie­dung des Berufsbild­ungsgesetz­es. Die Höhe der Ausbildung­svergütung ist meist in Tarifvertr­ägen festgelegt. Sie variiert nach Berufen und Bundesländ­ern, muss aber mit den Ausbildung­sjahren ansteigen. Übersteigt sie den Betrag von 325 Euro, werden auch bei den Azubis Sozialvers­icherungsb­eiträge einbehalte­n. (red)

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