Behörde zweifelt an Identität des Angeklagten
Im Prozess um einen versuchten Mord in Gotha schweigt der Beschuldigte weiter. Er verfügt über kein gültiges Dokument
Der Aushang am Schwurgerichtssaal verrät, dass hier gegen Seifulla T. verhandelt werden soll. Ob der Mann allerdings wirklich den Namen trägt, oder eine andere Identität hat,, daran bestehen weiter Zweifel.
Der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft Erfurt gegen ihn erhebt, wiegt schwer: versuchter Mord. Seifulla T. soll im November vergangenen Jahres einen Landsmann zweimal mit einem zwischen 25 und 30 Zentimeter langen Küchenmesser in die Seite gestochen und ihn so lebensgefährlich verletzt haben. Vorausgegangen sei ein Streit mit dem Besitzer eines Döner-Imbisses. Laut Anklage ging es dabei um 3000 Euro. Das spätere Opfer ist der Cousin des Imbissbesitzers.
Am Tag nach der Tat stellte er sich in Gotha – dort hatte sich die Tat am Coburger Platz ereignet – der örtlichen Polizei.
Die Kammer unter Vorsitz von Richter Markus von Hagen muss derzeit aber die Identität des Beschuldigten zweifelsfrei klären. Nach dem Prozessauftakt in der vergangenen Woche ist das bis gestern nicht gelungen. Er berichtet über einen Aktenvermerk, den er nach einem Telefonat mit einer Verantwortlichen der zuständigen Ausländerbehörde angelegt habe. Der Richter sagt: „Aus Sicht der Ausländerbehörde ist die Identität des Angeklagten nach wie vor ungeklärt.“Er habe sich vergangenes Jahr mit einem zerstörten aserbaidschanischen Pass bei der Behörde vorgestellt. Darin sei der Name Seyfeddin A. vermerkt gewesen. Dass es sich dabei um den jetzt Angeklagten handelt, steht aus Sicht des Gerichts derzeit fest. Nach Auskunft der Ausländerbehörde besitzt er allerdings kein gültiges Dokument mit dem Namen. Ein Indiz, dass dies seine echte Identität ist, sieht die Behörde darin, dass der Frau des Angeklagten ein Pass mit dem Familiennamen A. ausgestellt wurde und auch einer der beiden Töchter – der anderen Tochter aber nicht, heißt es gestern im Gerichtssaal.
Dort werden Bilder des Tatortes angeschaut. Eine Polizeibeamtin, die als Erstes am Tatort gewesen ist, berichtet, dass das Opfer auf dem Bauch in einer Blutlache gelegen und mehrere Männer drumherum gestanden hätten. Zunächst sei den insgesamt drei alarmierten Streifenwagen eine Schlägerei am Tatort gemeldet worden. Als die Polizisten eintrafen, war der jetzt Angeklagte nicht mehr am Tatort – Zeugenaussagen zufolge, auf die sich wiederum die Polizeibeamtin bezieht, wurde er mit einem Besenstiel in die Flucht geschlagen.
Der Prozess wird in der kommenden Woche, wiederum am Montag, fortgesetzt.
Polizei zu einer Schlägerei gerufen