Wasserstandsmeldung
Das neue Wassergesetz und die Angst vor teuren Kleinkläranlagen
Zu „Flüsse sollen sauberer werden. Landtag verabschiedet mit rot-rot-grüner Mehrheit Wassergesetz: Regelung zu Uferrandstreifen am stärksten umstritten“vom 11. Mai:
Es ist wohl ein Automatismus, wenn es endlich mal wieder länger regnet: Als Mitarbeiter der Noch-Gewässerunterhaltung greift man zum Telefon und hört den Pegelstand ab. Eine vertraute, wenn auch digitale Frauenstimme nennt Uhrzeit in MEZ und Wasserstand in Zentimeter. Und in diesem Moment weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll. Nicht nur wegen der fragwürdigen Entscheidung des Landtags, auch wegen der astronomischen Zahl, welche angesagt wird.
„2730“, sagt die künstliche Intelligenz. Das Normal liegt bei rund 70 Zentimetern, Meldestufe 3 bei 280 Zentimetern.
Wäre man abergläubisch oder empfänglich für Verschwörungstheorien, keimte so etwas wie Hoffnung. Hilfe aus den unendlichen Weiten des Internets statt ausschließlich aus Oppositionsreihen?
Hochwasserdemenz nenne ich das Phänomen, welches zeitnah nach dem Abpumpen der Keller und dem Trockenlegen des Mauerwerks rasant um sich greift. Natürlich ist man noch immer betroffen, wenn man die Bilder noch einmal betrachtet oder ein Selfie mit der Hochwassermarkierung hochlädt – heute, wo alles überstanden, beglichen und vor allem vergessen ist!
Wie jedes Gesetz hat auch das neue Wassergesetz unzählige Vorteile; zweifelsfrei. Diese wurden allumfassend durch Medien und Regierungsvertreter erläutert. Leider sind die Nachteile, vor allem für Laien, kaum absehbar, geschweige verständlich. Dazu gibt es keine Hochglanzfotos und halbseitigen Zeitungsartikel.
Noch ist unklar, wie viele Thüringer selbst für eine neue Kleinkläranlage aufkommen müssen. Beträge im fünfstelligen Bereich sind dann durch die Privateigentümer vorzuhalten.
Einzig die AfD-Fraktion hat die Tragweite erkannt und noch Minuten vor Verabschiedung des Gesetzes ausdrücklich darauf hingewiesen.
Tina Streichardt-Ritzmann, Geraberg