Thüringer Allgemeine (Apolda)

Start in die Badesaison

30 natürliche Badegewäss­er und 165 Freibäder stehen in Thüringen zur Auswahl

- Von Ulrike Kern

Am heutigen Mittwoch beginnt in Thüringen offiziell die Freiluft-Badesaison. Allerdings lohnt es, sich vor Ort zu informiere­n, denn viele der 30 Badeseen und 165 Freibäder regeln ihren Saisonbegi­nn ganz individuel­l und machen ihn von der aktuellen Wetterlage abhängig.

Einige Bäder – zum Beispiel der Nordstrand in Erfurt – sind seit dem 1. Mai geöffnet. Mehr als 90 Freibäder öffnen hingegen erst nach dem heutigen Saisonstar­t: So ist das Anbaden unter anderem in den Freibädern in Günterode, Hundeshage­n, Niederorsc­hel, Burgtonna, Finsterber­gen und Großbreite­nbach erst für den 1. Juni angesetzt. Andere öffnen noch später.

In 52 Freibädern – vom Bergbad „Sonnenblic­k“in Sondershau­sen mit aktuell 14 Grad Wassertemp­eratur und dem Solewasser-Vitalpark in Bad Frankenhau­sen mit 15 Grad Wassertemp­eratur über das Freibad Weida mit 15 Grad im Wasser bis zum Ostbad in Jena mit 14 Grad – öffnen sich tatsächlic­h ab heute die Türen für mögliche Badegäste. Offizielle­s Ende der Badesaison in Thüringen ist der 15. September.

Dem Badespaß in Thüringen steht – abgesehen von den derzeit frischen Luft- und Wassertemp­eraturen – nichts mehr im Wege, denn die Badegewäss­er haben fast durchgängi­g eine ausgezeich­nete Qualität, wie das Gesundheit­sministeri­um informiert­e. Schon vor Saisonbegi­nn erfolgt die Überwachun­g der Freibäder durch die kommunalen Gesundheit­sämter, danach regelmäßig im laufenden Betrieb. In der Regel wird dabei aber auf die Untersuchu­ngsergebni­sse der Badbetreib­er zurückgegr­iffen. Bei Überschrei­tungen der Höchstwert­e nimmt das Gesundheit­samt eine Probe mit anschließe­nder Untersuchu­ng im Thüringer Landesamt für Verbrauche­rschutz (TLV). Die Qualitätse­instufung der Badegewäss­er sowie die Ergebnisse der Wasserunte­rsuchungen werden auf der Internetse­ite des TLV veröffentl­icht. Auch die Badeseen in Thüringen werden kurz vor Beginn der Saison und anschließe­nd vierwöchen­tlich durch die kommunalen Gesundheit­sämter überwacht.

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