Neues Gesetz zur Arbeitszeiterfassung löst in Spanien Chaos aus
Das Urteil des EuGH geht auf eine Klage einer spanischen
zurück, wo die Rechtslage bis vor wenigen Tagen ähnlich war wie in Deutschland: Es bestand nur eine Pflicht zur Aufzeichnung der Überstunden. Die Gewerkschaft argumentierte, nur bei Erfassung aller Stunden ergebe sich ein realistisches Bild. Seit Sonntag hat Spanien nun eine allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung eingeführt. In erster Linie geht es laut Madrid um das Problem der unbezahlten Überstunden, die von Regierung und Gewerkschaften auf rund 2,6 Millionen pro Woche geschätzt werden. Außerdem will man das Problem der Schwarzarbeit bekämpfen.
Den Arbeitgebern bleibt überlassen, ob sie digitale Stechuhren, Apps oder die Papierform wählen. Die Daten müssen vier Jahre lang aufbewahrt werden. Das Vorhaben lief nicht reibungslos an. Zahlreiche Unternehmen hätten die nötigen Vorkehrungen nicht getroffen, sagte eine Sprecherin des Gewerkschaftsdachverbandes
CCOO. „Chaos am ersten Montag der Arbeitszeiterfassung“, titelte die Zeitung „El Periódico“.