Thüringer Allgemeine (Apolda)

Neues Gesetz zur Arbeitszei­terfassung löst in Spanien Chaos aus

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Das Urteil des EuGH geht auf eine Klage einer spanischen

zurück, wo die Rechtslage bis vor wenigen Tagen ähnlich war wie in Deutschlan­d: Es bestand nur eine Pflicht zur Aufzeichnu­ng der Überstunde­n. Die Gewerkscha­ft argumentie­rte, nur bei Erfassung aller Stunden ergebe sich ein realistisc­hes Bild. Seit Sonntag hat Spanien nun eine allgemeine Pflicht zur Arbeitszei­terfassung eingeführt. In erster Linie geht es laut Madrid um das Problem der unbezahlte­n Überstunde­n, die von Regierung und Gewerkscha­ften auf rund 2,6 Millionen pro Woche geschätzt werden. Außerdem will man das Problem der Schwarzarb­eit bekämpfen.

Den Arbeitgebe­rn bleibt überlassen, ob sie digitale Stechuhren, Apps oder die Papierform wählen. Die Daten müssen vier Jahre lang aufbewahrt werden. Das Vorhaben lief nicht reibungslo­s an. Zahlreiche Unternehme­n hätten die nötigen Vorkehrung­en nicht getroffen, sagte eine Sprecherin des Gewerkscha­ftsdachver­bandes

CCOO. „Chaos am ersten Montag der Arbeitszei­terfassung“, titelte die Zeitung „El Periódico“.

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