Thüringer Allgemeine (Apolda)

Stärkerer Schutz für Flüchtling­e

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Auch schwer straffälli­g gewordene Flüchtling­e dürfen nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts unter Umständen nicht abgeschobe­n werden. Der Entzug oder die Verweigeru­ng des Asylrechts nach EU-Recht beeinträch­tige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtling­skonventio­n und die EU-Grundrecht­e, urteilten die Luxemburge­r Richter am Dienstag (Rechtssach­en C-391/16, C77/17 C-78/17). Hintergrun­d sind die Klagen dreier verurteilt­er Asylbewerb­er. (dpa)

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