Stärkerer Schutz für Flüchtlinge
Auch schwer straffällig gewordene Flüchtlinge dürfen nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts unter Umständen nicht abgeschoben werden. Der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nach EU-Recht beeinträchtige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssachen C-391/16, C77/17 C-78/17). Hintergrund sind die Klagen dreier verurteilter Asylbewerber. (dpa)