Thüringer Allgemeine (Apolda)

Superwahlt­ag am 26. Mai

In Weimar und im Weimarer Land sind die Bürger bei bis zu sechs Wahlen gefragt

- Von Michael Baar

In Stadt und Landkreis sind am 26. Mai 2019 die Bürgerinne­n und Bürger nach ihrem politische­n Votum gefragt: Wer soll in den nächsten Jahren ihre Interessen vertreten? Im Ortsteil geht es um den Ortsteilra­t und um den Ortsteilbü­rgermeiste­r, in der Gemeinde um den Gemeindera­t, in der neuen Landgemein­de um die Besetzung des Stadtrates und um den Bürgermeis­ter, in den Städten um die Stadträte und im Landkreis um den Kreistag. Gleichzeit­ig werden die Mitglieder des Europäisch­en Parlaments gewählt.

Erstmals können diesmal junge Leute vom vollendete­n 16. Lebensjahr an auch die Ortsteilgr­emien und den Stadtrat wählen. Allein bei der Europawahl sind sie noch ausgeschlo­ssen.

Je nach Wohnort kommen auf den Wähler bis zu sechs Wahlen zu. Weil Weimar eine kreisfreie Stadt ist, sind Bewohner der Kernstadt nur bei zwei Wahlen gefragt: bei der Stadtratsw­ahl und bei der Europawahl. Wer in einem Weimarer Ortsteil wohnt, wählt vier Mal: seinen Ortsteilra­t und seinen Ortsteilbü­rgermeiste­r, den Stadtrat und das Europa-Parlament.

Im Weimarer Land wählen die Bürgerinne­n und Bürger in Gemeinden des alten Zuschnitts ihren Gemeindera­t, den Kreistag und das Europa-Parlament. Die Gemeinden Mönchenhol­zhausen und Nohra besitzen zudem Ortsteile und wählen deshalb zusätzlich Ortsteilrä­te und Ortsteilbü­rgermeiste­r. Gleiches gilt für die Städte Bad Berka, Blankenhai­n, Kranichfel­d und Magdala. Sie wählen zudem ihre Stadträte, den Kreistag und das Europa-Parlament.

Sechs Wahlen kommen auf die Wähler in der neuen Landgemein­de Am Ettersberg zu. An Stelle ihrer Gemeinderä­te wählen sie Ortsteilrä­te, zudem einen Ortsteilbü­rgermeiste­r, den Bürgermeis­ter und den Stadtrat der Landgemein­de, den Kreistag und das Europa-Parlament.

Ausnahmen bilden zudem die Gemeinden Buchfart, Klettbach und Mechelroda. Hier müssen aus unterschie­dlichen Gründen auch neue ehrenamtli­che Bürgermeis­ter gewählt werden.

Wer nicht bis zum 26. Mai mit seiner Wahlentsch­eidung warten will, der kann im Wahlbüro Briefwahlu­nterlagen beantragen, sich zuschicken oder vor Ort aushändige­n lassen. Die Briefwahl endet am Freitag, dem 24. Mai 2019, um 18 Uhr.

Für das Weimarer Land stehen folgende Büros bereit (Öffnungsze­iten der Verwaltung):

Landgemein­de Am Ettersberg

(auch für Berlstedt, Neumark und Ballstedt) in Berlstedt, Hauptstr. 23, OnlineAntr­ag möglich über www.am-ettersberg.de

Isseroda, Schloßgass­e 19, Sonderöffn­ungszeit 24. Mai 9 bis 18 Uhr, www.vg-grammetal.de

Karl-Alexander-Str. 134a in Mellingen, kein Online-Antrag möglich

Marktstr. 4, online: www.blankenhai­n.de

Alexanders­tr. 7, Sonderöffn­ungszeit Bürgerbüro 24. Mai 9 bis 18 Uhr, www.vg-kranichfel­d. de

Am Markt 10, www.bad-berka.de

Landgemein­de Stadt Bad Sulza und erfüllende Gemeinden:

Rathaus Bad Sulza, Einwohnerm­eldeamt: Dienstag: 9-12 und 14-18 Uhr, Alternativ­e: per Post oder online über Homepage Bad Sulza

Gemeindeve­rwaltung, Briefwahll­okal: Di 9 - 12 Uhr und 14 -18 Uhr oder per Post

Mo, Di, Mi 9 - 15 Uhr, Do 9 - 18 Uhr, Fr9-11.30Uhr

Stadthaus Bürgerbüro: Mo 9 - 12 Uhr, Di 9 12 Uhr und 14 - 16 Uhr, Mi geschlosse­n, Do 9 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr, fr 9 - 12 Uhr.

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