Thüringer Allgemeine (Apolda)

Null Promille bei Carsharing

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Wer über Carsharing ein Auto nutzt, sollte sich das Kleingedru­ckte des Anbieters genau durchlesen. So verlangen viele ein absolutes Alkoholver­bot am Steuer. Und dafür reicht es nicht, die gesetzlich­e Promillegr­enze von 0,5 einzuhalte­n, warnt Stiftung Warentest, die auch von anderen Fallstrick­en berichtet. So dürfe in der Regel nur der Nutzer selbst ans Steuer und kein Fremder. In beiden genannten Fällen riskieren Fahrer eine Vertragsst­rafe und den Schutz der Kaskoversi­cherung. (dpa)

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