Null Promille bei Carsharing
Wer über Carsharing ein Auto nutzt, sollte sich das Kleingedruckte des Anbieters genau durchlesen. So verlangen viele ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Und dafür reicht es nicht, die gesetzliche Promillegrenze von 0,5 einzuhalten, warnt Stiftung Warentest, die auch von anderen Fallstricken berichtet. So dürfe in der Regel nur der Nutzer selbst ans Steuer und kein Fremder. In beiden genannten Fällen riskieren Fahrer eine Vertragsstrafe und den Schutz der Kaskoversicherung. (dpa)