Richter sollen für Klarheit sorgen
Urteil des Weimarer Verwaltungsgerichtes über Gebührenbescheide wird nicht nur in Apolda mit Spannung erwartet
Mit einer Klage gegen die Stadt Apolda wehrt sich aktuell der DRK-Kreisverband Apolda gegen diverse Gebührenbescheide, die seit Herbst 2015 beim Rettungsdienst aufgelaufen sind.
Im Detail geht es um die Kosten für sogenannte Tragehilfen und Notarztfahrten, die in der städtischen Gebührensatzung der Feuerwehren geregelt sind. Diese Satzung wurde Mitte 2015 überarbeitet und beinhaltet seither unter anderem die Gebührenerhebung bei Hilfeleistungen genannter Art – wenn also Kameraden der Feuerwehr Aufgaben für den Rettungsdienst übernehmen. Waren zuvor diese umsonst, geht es nun konkret um 49.28 Euro (Tragehilfe) und 59.50 Euro (Notarztfahrten). Wohl bemerkt handelt es sich im Detail nicht um Hilfeleistungen bei lebensbedrohlichen Situationen, sondern beispielsweise um Unterstützung beim Tragen einer schweren Person aus einem oberen Stockwerk zum Rettungswagen. Ähnlich verhält es sich bei den Notarztfahrten, wenn der Mediziner, der vielleicht per Hubschrauber im Stadtgebiet einfliegt, zu einem Einsatzort gefahren werden muss, weil der Rettungsdienst selbst in Spitzenzeiten nicht über eigene Kapazitäten verfügt.
Insgesamt 27 solche Fälle sind in der Zeit zwischen Herbst 2015 und November 2017 aufgelaufen. Tendenz steigend. Wie Stadtbrandmeister Ingo Knobbe bestätigt, haben die Kameraden im letzten Jahr bereits 25 Tragehilfen und 12 Notarztfahrten für den Rettungsdienst geleistet.
Die Kosten für diesen Aufwand müssen laut Gebührensatzung entsprechend gedeckt werden, erklärt Bürgermeister Rüdiger Eisenbrand im TA-Gespräch, schließlich entstehen der Stadt ja auch Kosten – sei es beim Treibstoff oder dem Verschleiß von Technik und Ausrüstung. Nicht zu vergessen geht es am Ende auch um die Einsatzzeiten für die ehrenamtlichen Retter, die auch in der Nacht alarmiert werden können.
Zur Chronologie: Im November 2015 erließ die Stadtverwaltung die ersten sechs Bescheide aufgrund der neuen Gebührensatzung.
Gegen diese legte der DRKKreisverband Apolda, der im Auftrag des Landratsamtes den Rettungsdienst im Altkreis übernimmt, entsprechenden Widerspruch ein. Um diesen prüfen zu lassen, wandte sich die Stadtverwaltung im Anschluss an die zuständige Kommunalaufsicht im Landratsamt in der Bahnhofstraße. Im Juli 2018 kam von der Rechtsaufsicht die Bestätigung über die Zulässigkeit der Gebührenbescheide, woraufhin die Stadt den Widerspruch des DRK zurückwies, das ihrerseits dann den Klageweg wählte.
Wann dabei mit einem Urteil des Verwaltungsgerichtes in Weimar zu rechnen ist, liegt in den Sternen. Ein Richterspruch würden nicht nur die Kommunen und Landkreise als Aufgabenträger begrüßen. Schließlich ist man hier der Auffassung, die Kosten derartiger Hilfeleistungen fallen in die Verantwortung der Krankenkassen, die sich bis jetzt dagegen wehren.
Auf Nachfrage unserer Zeitung schließt sich diesem Argument auch Karsten Drubba, Geschäftsführer des DRK-Kreisverbandes Apolda, an: „Zur Übernahme dieser Kosten gibt es bis jetzt immer noch keine klare Regelung. Deshalb würden wir es uns wünschen, wenn das Verwaltungsgericht hier eine grundsätzliche Entscheidung für die Zukunft treffen würde.“, sagt er.
Alleine 37 Einsätze im vergangenem Jahr