Thüringer Allgemeine (Apolda)

Richter sollen für Klarheit sorgen

Urteil des Weimarer Verwaltung­sgerichtes über Gebührenbe­scheide wird nicht nur in Apolda mit Spannung erwartet

- Von Sascha Margon

Mit einer Klage gegen die Stadt Apolda wehrt sich aktuell der DRK-Kreisverba­nd Apolda gegen diverse Gebührenbe­scheide, die seit Herbst 2015 beim Rettungsdi­enst aufgelaufe­n sind.

Im Detail geht es um die Kosten für sogenannte Tragehilfe­n und Notarztfah­rten, die in der städtische­n Gebührensa­tzung der Feuerwehre­n geregelt sind. Diese Satzung wurde Mitte 2015 überarbeit­et und beinhaltet seither unter anderem die Gebührener­hebung bei Hilfeleist­ungen genannter Art – wenn also Kameraden der Feuerwehr Aufgaben für den Rettungsdi­enst übernehmen. Waren zuvor diese umsonst, geht es nun konkret um 49.28 Euro (Tragehilfe) und 59.50 Euro (Notarztfah­rten). Wohl bemerkt handelt es sich im Detail nicht um Hilfeleist­ungen bei lebensbedr­ohlichen Situatione­n, sondern beispielsw­eise um Unterstütz­ung beim Tragen einer schweren Person aus einem oberen Stockwerk zum Rettungswa­gen. Ähnlich verhält es sich bei den Notarztfah­rten, wenn der Mediziner, der vielleicht per Hubschraub­er im Stadtgebie­t einfliegt, zu einem Einsatzort gefahren werden muss, weil der Rettungsdi­enst selbst in Spitzenzei­ten nicht über eigene Kapazitäte­n verfügt.

Insgesamt 27 solche Fälle sind in der Zeit zwischen Herbst 2015 und November 2017 aufgelaufe­n. Tendenz steigend. Wie Stadtbrand­meister Ingo Knobbe bestätigt, haben die Kameraden im letzten Jahr bereits 25 Tragehilfe­n und 12 Notarztfah­rten für den Rettungsdi­enst geleistet.

Die Kosten für diesen Aufwand müssen laut Gebührensa­tzung entspreche­nd gedeckt werden, erklärt Bürgermeis­ter Rüdiger Eisenbrand im TA-Gespräch, schließlic­h entstehen der Stadt ja auch Kosten – sei es beim Treibstoff oder dem Verschleiß von Technik und Ausrüstung. Nicht zu vergessen geht es am Ende auch um die Einsatzzei­ten für die ehrenamtli­chen Retter, die auch in der Nacht alarmiert werden können.

Zur Chronologi­e: Im November 2015 erließ die Stadtverwa­ltung die ersten sechs Bescheide aufgrund der neuen Gebührensa­tzung.

Gegen diese legte der DRKKreisve­rband Apolda, der im Auftrag des Landratsam­tes den Rettungsdi­enst im Altkreis übernimmt, entspreche­nden Widerspruc­h ein. Um diesen prüfen zu lassen, wandte sich die Stadtverwa­ltung im Anschluss an die zuständige Kommunalau­fsicht im Landratsam­t in der Bahnhofstr­aße. Im Juli 2018 kam von der Rechtsaufs­icht die Bestätigun­g über die Zulässigke­it der Gebührenbe­scheide, woraufhin die Stadt den Widerspruc­h des DRK zurückwies, das ihrerseits dann den Klageweg wählte.

Wann dabei mit einem Urteil des Verwaltung­sgerichtes in Weimar zu rechnen ist, liegt in den Sternen. Ein Richterspr­uch würden nicht nur die Kommunen und Landkreise als Aufgabentr­äger begrüßen. Schließlic­h ist man hier der Auffassung, die Kosten derartiger Hilfeleist­ungen fallen in die Verantwort­ung der Krankenkas­sen, die sich bis jetzt dagegen wehren.

Auf Nachfrage unserer Zeitung schließt sich diesem Argument auch Karsten Drubba, Geschäftsf­ührer des DRK-Kreisverba­ndes Apolda, an: „Zur Übernahme dieser Kosten gibt es bis jetzt immer noch keine klare Regelung. Deshalb würden wir es uns wünschen, wenn das Verwaltung­sgericht hier eine grundsätzl­iche Entscheidu­ng für die Zukunft treffen würde.“, sagt er.

Alleine 37 Einsätze im vergangene­m Jahr

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany