Thüringen scheitert mit Eilantrag gegen Trasse
Land fordert anderen Verlauf für Südlink-Stromleitung. Bundesverwaltungsgericht entscheidet später in Hauptsache
Thüringen ist mit einem Eilantrag im Streit um den Verlauf der Stromtrasse Suedlink vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Die Richter entschieden, dass die Bundesnetzagentur das Planungsverfahren für die umstrittene Trasse zum Transport von Windstrom von Nord nach Süd fortsetzen kann, ohne den Thüringer Alternativvorschlag zum Trassenverlauf zu berücksichtigen. Der Eilantrag sei unzulässig, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung (BVerwG 4 VR 1.19).
Thüringen hatte den Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangt, um zu sichern, dass bei weiteren Verfahrensschritten der Bundesnetzagentur der Thüringer Vorschlag einbezogen wird. Eine Entscheidung in der Hauptsache – und damit zum Umgang mit Thüringens Trassenvorschlag – werde voraussichtlich im zweiten Halbjahr getroffen, teilte das Gericht mit.
Aus Sicht der Landesregierung verstößt der favorisierte Korridor für den Suedlink durch Südwestthüringen in der Nähe von Eisenach gegen das Gebot der Geradlinigkeit bei neuen Stromtrassen. An dieser Position hält sie weiter fest, erklärte Infrastrukturministerin Birgit Keller (Linke). „Wir leisten weiter Widerstand.“
Das Gericht habe bisher nur zum Antrag auf einstweilige Anordnung negativ für Thüringen entschieden und nicht seine Argumente entkräftet, erklärte die Ministerin. „Wir werden weiterhin alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen.“Es dürfe nicht sein, „dass Thüringen über die Maßen belastet wird“.
Nach Angaben des Bundesverwaltungsgerichts gibt es keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der von einem Land eingebrachte Vorschlag einer Alternativtrasse von der Bundesnetzagentur bis zu Planungsentscheidung geprüft werden muss. Zudem könnte derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass der Thüringer Vorschlag im Planungsverfahren, das wohl noch bis Jahresende dauert, wieder aufgegriffen werde. (dpa)