Thüringer Allgemeine (Apolda)

E-Tretroller vor Zulassung

Städte wollen Chaos vermeiden. Bundesrat entscheide­t an diesem Freitag. Zulassung voraussich­tlich nur auf Radwegen

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Der Verkehr in deutschen Städten wird wohl bald bunter: Tretroller mit Elektromot­or könnten an diesem Freitag die entscheide­nde Hürde nehmen und ab dem Sommer durch die Straßen kurven. Vor der Entscheidu­ng des Bundesrats über die Zulassung von EScootern warnen Städte zwar vor Konflikten vor allem mit Radfahrern. Probleme, die es mit dem Boom von Mietfahrrä­dern auf Bürgerstei­gen und Radwegen gab, sollen sich aber nicht wiederhole­n.

Beim Deutschen Städtetag ist man überzeigt, dass die Kommunen aus Erfahrunge­n mit flexiblen Fahrrad-Verleihsys­temen gelernt haben. „Wo öffentlich­er Platz knapp ist, wird ein Bündeln der Mietfahrze­uge wie ERoller von unterschie­dlichen Anbietern unumgängli­ch“, sagte Hauptgesch­äftsführer Helmut Dedy. Dafür könnten Städte Sondergene­hmigungen für Parkfläche­n ausspreche­n.

Erwartet wird, dass der Bundesrat einer Verordnung zur Zulassung von Tretroller­n mit Elektromot­or zustimmt – aber mit Änderungen. Anders als von Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU) geplant, dürften Nutzer sie voraussich­tlich nur auf Radwegen oder notfalls auf der Straße fahren – auch langsame Modelle werden wohl von Gehwegen verbannt. Die Bundesregi­erung müsste die Verordnung dann mitsamt aller Änderungen des Bundesrats umsetzen – oder sie wieder zurückzieh­en.

Stand jetzt ist geplant: Es sollen nur Roller zugelassen werden, die höchstens 20 Kilometer pro Stunde fahren. Eine Helmpflich­t soll es nicht geben, auch einen Moped-Führersche­in brauchen Fahrer nicht. Sie müssen mindestens zwölf Jahre alt sein. Über diese Altersfrei­gabe wurde noch diskutiert. Unter den Ländern gab es auch Stimmen, dies erst ab 15 Jahren zu erlauben. Anders als Fahrräder sollen die neuen E-Scooter auch versicheru­ngspflicht­ig sein. Deswegen dürften sie – nach bisherigen Beförderun­gsbedingun­gen einiger Verkehrsun­ternehmen – nicht in Bussen oder Bahnen mitgenomme­n werden. (dpa)

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