Kopftuch-Verbot an Grundschulen
In Österreich drohen Eltern bei Missachtung des neuen Gesetzes 440 Euro Strafe
Das Parlament in Österreich hat mit den Stimmen der konservativen ÖVP und der rechten FPÖ ein Kopftuchverbot an Grundschulen beschlossen. Damit wird „das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“, untersagt. Ausgenommen sind Verbände aus medizinischen Gründen oder Kopfbedeckungen als Schutz vor Regen oder Schnee. Die jüdische Kippa etwa bleibt erlaubt, da sich das Verbot nach einer Erläuterung auf Kleidungsstücke bezieht, „welche das gesamte Haupthaar oder große Teile dessen verhüllen“. Es ist davon auszugehen, dass es Beschwerden gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof geben wird.
Das neue Kopftuchverbot richtet sich explizit an junge Schülerinnen und gilt bis zum Ende des Schuljahres, in dem die Mädchen zehn Jahre alt werden. „Dies dient der sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundesverfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau“, heißt es zur Begründung. Sollten sich die Kinder nicht an das Verbot halten, droht den Eltern eine Geldstrafe von bis zu 440 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Wochen.
Lehrerinnen bleibt das Tragen von Kopftüchern grundsätzlich erlaubt. Bereits seit Oktober 2017 gilt in Österreich aber ein generelles Gesichtsverhüllungsverbot. Das Gesetz richtet sich vor allem gegen Verschleierungen etwa mit Burka oder Nikab.
In Deutschland gibt es kein generelles Kopftuchverbot für muslimische Schülerinnen. Nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wäre ein solches wohl grundgesetzwidrig. Mehrere im Grundgesetz verankerte Schutzbereiche wären demnach betroffen: Zum einen haben die Mädchen ein Recht auf Glaubensfreiheit. Zudem dürfen Eltern die Erziehung ihrer Kinder in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht bestimmen. Dem gegenüber steht das Recht des Staates, den Unterricht inhaltlich und didaktisch zu gestalten. Mit Verweis auf das Bundesverfassungsgericht kommen die Wissenschaftler zu dem Schluss, dass ein generelles Kopftuchverbot für Schülerinnen wohl nicht gerechtfertigt ist. Die Verfassungsrichter hatten 2015 mit Blick auf muslimische Lehrerinnen entschieden, dass eine abstrakte Gefährdung des Schulfriedens für ein pauschales Kopftuchverbot nicht ausreiche. (dpa)