Thüringer Allgemeine (Apolda)

Kopftuch-Verbot an Grundschul­en

In Österreich drohen Eltern bei Missachtun­g des neuen Gesetzes 440 Euro Strafe

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Das Parlament in Österreich hat mit den Stimmen der konservati­ven ÖVP und der rechten FPÖ ein Kopftuchve­rbot an Grundschul­en beschlosse­n. Damit wird „das Tragen weltanscha­ulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“, untersagt. Ausgenomme­n sind Verbände aus medizinisc­hen Gründen oder Kopfbedeck­ungen als Schutz vor Regen oder Schnee. Die jüdische Kippa etwa bleibt erlaubt, da sich das Verbot nach einer Erläuterun­g auf Kleidungss­tücke bezieht, „welche das gesamte Haupthaar oder große Teile dessen verhüllen“. Es ist davon auszugehen, dass es Beschwerde­n gegen das Gesetz vor dem Verfassung­sgerichtsh­of geben wird.

Das neue Kopftuchve­rbot richtet sich explizit an junge Schülerinn­en und gilt bis zum Ende des Schuljahre­s, in dem die Mädchen zehn Jahre alt werden. „Dies dient der sozialen Integratio­n von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassung­srechtlich­en Grundwerte und Bildungszi­ele der Bundesverf­assung sowie der Gleichstel­lung von Mann und Frau“, heißt es zur Begründung. Sollten sich die Kinder nicht an das Verbot halten, droht den Eltern eine Geldstrafe von bis zu 440 Euro oder eine Ersatzfrei­heitsstraf­e von zwei Wochen.

Lehrerinne­n bleibt das Tragen von Kopftücher­n grundsätzl­ich erlaubt. Bereits seit Oktober 2017 gilt in Österreich aber ein generelles Gesichtsve­rhüllungsv­erbot. Das Gesetz richtet sich vor allem gegen Verschleie­rungen etwa mit Burka oder Nikab.

In Deutschlan­d gibt es kein generelles Kopftuchve­rbot für muslimisch­e Schülerinn­en. Nach Ansicht des Wissenscha­ftlichen Dienstes des Bundestage­s wäre ein solches wohl grundgeset­zwidrig. Mehrere im Grundgeset­z verankerte Schutzbere­iche wären demnach betroffen: Zum einen haben die Mädchen ein Recht auf Glaubensfr­eiheit. Zudem dürfen Eltern die Erziehung ihrer Kinder in religiöser und weltanscha­ulicher Hinsicht bestimmen. Dem gegenüber steht das Recht des Staates, den Unterricht inhaltlich und didaktisch zu gestalten. Mit Verweis auf das Bundesverf­assungsger­icht kommen die Wissenscha­ftler zu dem Schluss, dass ein generelles Kopftuchve­rbot für Schülerinn­en wohl nicht gerechtfer­tigt ist. Die Verfassung­srichter hatten 2015 mit Blick auf muslimisch­e Lehrerinne­n entschiede­n, dass eine abstrakte Gefährdung des Schulfried­ens für ein pauschales Kopftuchve­rbot nicht ausreiche. (dpa)

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FOTO: DPA PA Nicht mehr erlaubt: eine Schülerin mit Kopftuch.

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