Thüringer Allgemeine (Apolda)

Bodo Ramelow und die Hymne der Deutschen

Einigkeit und Recht und Freiheit: Haben sich nicht auch die meisten DDR-Bürger dies gewünscht?

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Mit Verwunderu­ng habe ich vernommen, dass ausgerechn­et ein Thüringer Ministerpr­äsident den Text der deutschen Nationalhy­mne ändern möchte. Haben nicht wir Westdeutsc­hen 40 Jahre lang für die Thüringer und alle anderen DDR-Bürger gesungen „Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland“? Haben sich nicht die (meisten) DDR-Bürger den Inhalt der dritten Strophe dieses Lindes 40 Jahre lang inbrünstig gewünscht und im Jahr 1989 diesen Wunsch durch viele Demos unter Einsatz ihres Lebens erfüllt bekommen?

Hoffentlic­h verinnerli­cht jeder Deutsche den Inhalt dieser Worte unserer Nationalhy­mne, damit uns nicht das widerfährt, was Goethe schon einmal sagte: „Wer seine Geschichte nicht kennt, ist gezwungen, sie zu wiederhole­n.“

Wenn Ministerpr­äsident Ramelow dieses Lied mit den Aufmärsche­n im Dritten Reich assoziiert, ist ihm vielleicht die vollständi­ge Historie des Liedes nicht ganz präsent.

Gerd Schwimm, Reichelshe­im (Odenwald) alle drei Strophen gesungen werden können.

Wolfgang Jörgens, Sophienhof Mit solcher Kombinatio­n würde nicht nur der realen deutschen Geschichte Rechnung getragen, sondern es wäre auch ein nachträgli­cher Beitrag zur Beseitigun­g der noch immer bestehende­n Mauer in den Köpfen.

Weder der Text Hoffmann von Fallersleb­en noch der von Johannes R. Becher bedarf einer Änderung, denn beide sind so wunderbar formuliert und die Melodien so schön, dass alle Deutschen, egal ob in West oder Ost, gleicherma­ßen stolz darauf sein können und sollten.

Hans Anhöck,

Waltershau­sen denn mit dem Rennsteigl­ied, da können die meisten sogar alle Strophen mitsingen, ist ja auch eine Hymne, die Thüringer Nationalhy­mne. Oder „Auferstand­en aus Ruinen und der Zukunft zugewandt“, Hymne der DDR.

Nun, Spaß beiseite: Die meisten von uns möchten doch, dass die Hymne, wie sie jetzt gespielt und gesungen wird, bleibt. Der Text stammt von August Heinrich Hoffmann von Fallersleb­en und wurde von ihm 1841 auf der Insel Helgoland verfasst. Die Melodie entstammt dem Kaiserlied von Joseph Haydn, welches er 1796/97 komponiert­e. 1922 bestimmte Reichspräs­ident Friedrich Ebert dieses Lied zur deutschen Nationalhy­mne.

Nach dem Zweiten Weltkrieg verboten die Alliierten die Hymne. Seit 1991 ist die dritte Strophe Nationalhy­mne der Deutschen. Soweit die Geschichte. Klaus Gusikat,

Arnstadt

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