Bodo Ramelow und die Hymne der Deutschen
Einigkeit und Recht und Freiheit: Haben sich nicht auch die meisten DDR-Bürger dies gewünscht?
Mit Verwunderung habe ich vernommen, dass ausgerechnet ein Thüringer Ministerpräsident den Text der deutschen Nationalhymne ändern möchte. Haben nicht wir Westdeutschen 40 Jahre lang für die Thüringer und alle anderen DDR-Bürger gesungen „Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland“? Haben sich nicht die (meisten) DDR-Bürger den Inhalt der dritten Strophe dieses Lindes 40 Jahre lang inbrünstig gewünscht und im Jahr 1989 diesen Wunsch durch viele Demos unter Einsatz ihres Lebens erfüllt bekommen?
Hoffentlich verinnerlicht jeder Deutsche den Inhalt dieser Worte unserer Nationalhymne, damit uns nicht das widerfährt, was Goethe schon einmal sagte: „Wer seine Geschichte nicht kennt, ist gezwungen, sie zu wiederholen.“
Wenn Ministerpräsident Ramelow dieses Lied mit den Aufmärschen im Dritten Reich assoziiert, ist ihm vielleicht die vollständige Historie des Liedes nicht ganz präsent.
Gerd Schwimm, Reichelsheim (Odenwald) alle drei Strophen gesungen werden können.
Wolfgang Jörgens, Sophienhof Mit solcher Kombination würde nicht nur der realen deutschen Geschichte Rechnung getragen, sondern es wäre auch ein nachträglicher Beitrag zur Beseitigung der noch immer bestehenden Mauer in den Köpfen.
Weder der Text Hoffmann von Fallersleben noch der von Johannes R. Becher bedarf einer Änderung, denn beide sind so wunderbar formuliert und die Melodien so schön, dass alle Deutschen, egal ob in West oder Ost, gleichermaßen stolz darauf sein können und sollten.
Hans Anhöck,
Waltershausen denn mit dem Rennsteiglied, da können die meisten sogar alle Strophen mitsingen, ist ja auch eine Hymne, die Thüringer Nationalhymne. Oder „Auferstanden aus Ruinen und der Zukunft zugewandt“, Hymne der DDR.
Nun, Spaß beiseite: Die meisten von uns möchten doch, dass die Hymne, wie sie jetzt gespielt und gesungen wird, bleibt. Der Text stammt von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben und wurde von ihm 1841 auf der Insel Helgoland verfasst. Die Melodie entstammt dem Kaiserlied von Joseph Haydn, welches er 1796/97 komponierte. 1922 bestimmte Reichspräsident Friedrich Ebert dieses Lied zur deutschen Nationalhymne.
Nach dem Zweiten Weltkrieg verboten die Alliierten die Hymne. Seit 1991 ist die dritte Strophe Nationalhymne der Deutschen. Soweit die Geschichte. Klaus Gusikat,
Arnstadt