Thüringer Allgemeine (Apolda)

Kopftuch

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Der Begriff „Hidschab“, der sich auf die gängige Form des Kopftuchs bezieht, meint ursprüngli­ch einen Vorhang und wird so im Koran mehrfach verwendet. Die muslimisch­en Exegeten haben das aber dennoch als Beleg für das Gebot der Verhüllung des Kopfes gedeutet. Während der Mann die Familie nach außen vertritt, ist der Ort der Frau das Haus. Außerhalb des Hauses bedarf sie nach traditione­ller Ansicht des Schutzes durch Verhüllung ihrer Reize und bisweilen auch des Schutzes durch männliche Begleitung. Wenn muslimisch­e Mädchen zum ersten Mal ihre Periode bekommen, gelten sie als religionsm­ündig. Ab diesem Tag tragen viele Musliminne­n auch das Kopftuch. (eni)

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