Elektro-Tretroller für Radwege und Straßen freigegeben
Verkehrsminister Scheuer begrüßt Zustimmung des Bundesrates. Deutsche Bahn: Fahrgäste dürfen E-Scooter kostenlos mitnehmen
Der Weg für ElektroTretroller auf Radwegen und Straßen ist frei. Der Bundesrat beschloss am Freitag eine Verordnung, wonach sogenannte EScooter mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 Kilometer pro Stunde zugelassen werden. Bisher war ihr Einsatz auf öffentlichen Flächen untersagt.
Zunächst hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) geplant, langsamere Roller auf Fußwegen zuzulassen. Dies scheiterte aber am heftigen Protest auch der Länder. Wenn kein Radweg existiert, können die E-Scooter auf Straßen fahren. Für sie braucht man keinen Führerschein, und es besteht keine Helmpflicht – dafür müssen sie wie Mofas versichert sein. Zudem gilt für die Fahrer ein Mindestalter von 14 Jahren. Für Autofahranfänger gilt null Promille auf Scootern, für andere 0,5 Promille.
Die Bundesregierung sieht in den Rollern ein Transportmittel für den letzten Kilometer etwa von Bus- oder U-Bahnhaltestellen zum Zielort. Die Roller, deren Lenkstange meist eingeklappt werden kann, dürfen dort im Allgemeinen mitgenommen werden. Ihren Elektro-Tretroller dürfen auch Fahrgäste der Deutschen Bahn kostenlos in allen Fernverkehrszügen mitnehmen. Das teilte der bundeseigene Konzern mit. Der Akku müsse fest in den E-Scooter eingebaut sein.
Scheuer kündigte eine zügige Umsetzung an: „E-Roller-Fahrer dürfen sich freuen: Noch vor der Sommerpause geht’s für sie nun endlich richtig los.“(dpa/rtr)