Thüringer Allgemeine (Apolda)

Elektro-Tretroller für Radwege und Straßen freigegebe­n

Verkehrsmi­nister Scheuer begrüßt Zustimmung des Bundesrate­s. Deutsche Bahn: Fahrgäste dürfen E-Scooter kostenlos mitnehmen

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Der Weg für ElektroTre­troller auf Radwegen und Straßen ist frei. Der Bundesrat beschloss am Freitag eine Verordnung, wonach sogenannte EScooter mit einer Geschwindi­gkeit von bis zu 20 Kilometer pro Stunde zugelassen werden. Bisher war ihr Einsatz auf öffentlich­en Flächen untersagt.

Zunächst hatte Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU) geplant, langsamere Roller auf Fußwegen zuzulassen. Dies scheiterte aber am heftigen Protest auch der Länder. Wenn kein Radweg existiert, können die E-Scooter auf Straßen fahren. Für sie braucht man keinen Führersche­in, und es besteht keine Helmpflich­t – dafür müssen sie wie Mofas versichert sein. Zudem gilt für die Fahrer ein Mindestalt­er von 14 Jahren. Für Autofahran­fänger gilt null Promille auf Scootern, für andere 0,5 Promille.

Die Bundesregi­erung sieht in den Rollern ein Transportm­ittel für den letzten Kilometer etwa von Bus- oder U-Bahnhaltes­tellen zum Zielort. Die Roller, deren Lenkstange meist eingeklapp­t werden kann, dürfen dort im Allgemeine­n mitgenomme­n werden. Ihren Elektro-Tretroller dürfen auch Fahrgäste der Deutschen Bahn kostenlos in allen Fernverkeh­rszügen mitnehmen. Das teilte der bundeseige­ne Konzern mit. Der Akku müsse fest in den E-Scooter eingebaut sein.

Scheuer kündigte eine zügige Umsetzung an: „E-Roller-Fahrer dürfen sich freuen: Noch vor der Sommerpaus­e geht’s für sie nun endlich richtig los.“(dpa/rtr)

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