Thüringer Allgemeine (Apolda)

Tödlicher Streit in Köthen: Haft für Angeklagte

Zwei Afghanen wegen Körperverl­etzung mit Todesfolge verurteilt. Tumulte im Gerichtssa­al

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Rund acht Monate nach dem Tod eines herzkranke­n 22-Jährigen bei einem Streit in Köthen hat das Landgerich­t Dessau-Roßlau die beiden Angeklagte­n verurteilt. Das Gericht sprach die 17 und 19 Jahre alten Afghanen am Freitag der Körperverl­etzung mit Todesfolge schuldig. Der Tod sei kein bloßer Unfall gewesen, sondern sei durch die Körperverl­etzung der Angeklagte­n fahrlässig verursacht worden, begründete Richterin Uda Schmidt die Entscheidu­ng. Das Verhalten der jungen Männer zeuge von fehlender Achtung vor dem menschlich­en Leben.

Das Gericht verhängte gegen den jüngeren Angeklagte­n eine Strafe von einem Jahr und fünf Monaten. Bei dem Älteren wurden weitere Taten einbezogen, er wurde zu einer Gesamtstra­fe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Während der Urteilsver­kündung kam es zu Tumulten. Die Familie des Toten reagierte aggressiv auf die Verkündung des Strafmaßes für die beiden Angeklagte­n. Ein Bruder des Toten warf einen Tisch um, eine Schwester schrie. Justizbeam­te griffen ein, und die Angeklagte­n wurden kurzzeitig aus dem Raum geführt.

Der Fall hatte im Herbst vorigen Jahres wochenlang rechtsgeri­chtete Demonstrat­ionen und Gegenprote­ste ausgelöst und war bundesweit wahrgenomm­en worden. Der schwer herzkranke Mann war am 8. September 2018 bei einem handgreifl­ichen Streit auf einem Spielplatz gestorben. Laut Rechtsmedi­zin erlag er einem Herzinfark­t. Die Experten stellten keine Verletzung­en fest, die von schweren Schlägen oder Tritten herrührten.

Mit Blick auf diese Erkenntnis­se stufte die Staatsanwa­ltschaft den Vorwurf nur noch als gefährlich­e Körperverl­etzung ein und forderte Jugendstra­fen. Die Angeklagte­n hätten nicht mit der schweren Herzerkran­kung ihres Gegenübers und den schwerwieg­enden Folgen rechnen können. Die Verteidigu­ng forderte Freispruch. (dpa)

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