Tödlicher Streit in Köthen: Haft für Angeklagte
Zwei Afghanen wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Tumulte im Gerichtssaal
Rund acht Monate nach dem Tod eines herzkranken 22-Jährigen bei einem Streit in Köthen hat das Landgericht Dessau-Roßlau die beiden Angeklagten verurteilt. Das Gericht sprach die 17 und 19 Jahre alten Afghanen am Freitag der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Der Tod sei kein bloßer Unfall gewesen, sondern sei durch die Körperverletzung der Angeklagten fahrlässig verursacht worden, begründete Richterin Uda Schmidt die Entscheidung. Das Verhalten der jungen Männer zeuge von fehlender Achtung vor dem menschlichen Leben.
Das Gericht verhängte gegen den jüngeren Angeklagten eine Strafe von einem Jahr und fünf Monaten. Bei dem Älteren wurden weitere Taten einbezogen, er wurde zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Während der Urteilsverkündung kam es zu Tumulten. Die Familie des Toten reagierte aggressiv auf die Verkündung des Strafmaßes für die beiden Angeklagten. Ein Bruder des Toten warf einen Tisch um, eine Schwester schrie. Justizbeamte griffen ein, und die Angeklagten wurden kurzzeitig aus dem Raum geführt.
Der Fall hatte im Herbst vorigen Jahres wochenlang rechtsgerichtete Demonstrationen und Gegenproteste ausgelöst und war bundesweit wahrgenommen worden. Der schwer herzkranke Mann war am 8. September 2018 bei einem handgreiflichen Streit auf einem Spielplatz gestorben. Laut Rechtsmedizin erlag er einem Herzinfarkt. Die Experten stellten keine Verletzungen fest, die von schweren Schlägen oder Tritten herrührten.
Mit Blick auf diese Erkenntnisse stufte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf nur noch als gefährliche Körperverletzung ein und forderte Jugendstrafen. Die Angeklagten hätten nicht mit der schweren Herzerkrankung ihres Gegenübers und den schwerwiegenden Folgen rechnen können. Die Verteidigung forderte Freispruch. (dpa)