Anklage nach Mord an Nachbarn
Im Schlafanzug dringt der Rentner in die Wohnung des anderen ein. Die Staatsanwaltschaft glaubt an Rache als Motiv
Die Staatsanwaltschaft Gera hat nach einem Tötungsverbrechen in Pößneck Anklage gegen einen 78-jährigen Rentner erhoben. Sie wirft ihm vor, einen Nachbarn am 24. Februar ermordet zu haben, wie Sprecher Sven Schroth sagte. Als Mordmerkmale nannte der Staatsanwalt Heimtücke und niedere Beweggründe, im konkreten Fall Rache. Demnach soll bereits seit längerer Zeit ein Nachbarschaftsstreit zwischen den beiden Männern getobt haben, die in einem Mehrfamilienhaus wohnten.
Der eine beschuldigte den anderen, vor wenigen Monaten sein Gartenhaus in Brand gesteckt zu haben. Im Februar stand bereits fest, dass der mutmaßliche, 67 Jahre alte Brandstifter, der auch andere Nachbarn drangsaliert haben soll, in wenigen Tagen ausziehen wird.
Nach den Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass sich der nun Angeschuldigte nachts Zutritt zur nicht abgeschlossenen Dachgeschosswohnung des anderen verschafft hat. Im Schlafanzug sei er ans Bett getreten und habe dem schlafenden Mann einen gezielten Stich mit einem Klappmesser in den Brustkorb verpasst. Anschließend hat er zwar die Polizei gerufen, aber für den Verletzten kam jede Hilfe zu spät. Laut Schroth war der Angeschuldigte bei der Tat stark alkoholisiert – 2,0 Promille.
Der Mann bestreitet die Tötungsabsicht und stellt das Geschehen als Unfall dar. Er habe den anderen nur erschrecken wollen und sei ungünstig gestolpert. Der Senior sitzt trotz seines hohen Alters derzeit in Untersuchungshaft und wartet dort auf seinen Prozess.
Zunächst muss die Schwurgerichtskammer am Landgericht Gera die Anklageschrift zulassen. Wenn sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgt, soll der Prozess im August beginnen. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Mann eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Das Gericht muss zuvor klären, ob der Alkoholpegel möglicherweise zu verminderter Schuldfähigkeit geführt hat. (tz)