Thüringer Allgemeine (Apolda)

Anklage nach Mord an Nachbarn

Im Schlafanzu­g dringt der Rentner in die Wohnung des anderen ein. Die Staatsanwa­ltschaft glaubt an Rache als Motiv

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Die Staatsanwa­ltschaft Gera hat nach einem Tötungsver­brechen in Pößneck Anklage gegen einen 78-jährigen Rentner erhoben. Sie wirft ihm vor, einen Nachbarn am 24. Februar ermordet zu haben, wie Sprecher Sven Schroth sagte. Als Mordmerkma­le nannte der Staatsanwa­lt Heimtücke und niedere Beweggründ­e, im konkreten Fall Rache. Demnach soll bereits seit längerer Zeit ein Nachbarsch­aftsstreit zwischen den beiden Männern getobt haben, die in einem Mehrfamili­enhaus wohnten.

Der eine beschuldig­te den anderen, vor wenigen Monaten sein Gartenhaus in Brand gesteckt zu haben. Im Februar stand bereits fest, dass der mutmaßlich­e, 67 Jahre alte Brandstift­er, der auch andere Nachbarn drangsalie­rt haben soll, in wenigen Tagen ausziehen wird.

Nach den Ermittlung­en geht die Staatsanwa­ltschaft davon aus, dass sich der nun Angeschuld­igte nachts Zutritt zur nicht abgeschlos­senen Dachgescho­sswohnung des anderen verschafft hat. Im Schlafanzu­g sei er ans Bett getreten und habe dem schlafende­n Mann einen gezielten Stich mit einem Klappmesse­r in den Brustkorb verpasst. Anschließe­nd hat er zwar die Polizei gerufen, aber für den Verletzten kam jede Hilfe zu spät. Laut Schroth war der Angeschuld­igte bei der Tat stark alkoholisi­ert – 2,0 Promille.

Der Mann bestreitet die Tötungsabs­icht und stellt das Geschehen als Unfall dar. Er habe den anderen nur erschrecke­n wollen und sei ungünstig gestolpert. Der Senior sitzt trotz seines hohen Alters derzeit in Untersuchu­ngshaft und wartet dort auf seinen Prozess.

Zunächst muss die Schwurgeri­chtskammer am Landgerich­t Gera die Anklagesch­rift zulassen. Wenn sie dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft folgt, soll der Prozess im August beginnen. Bei einer Verurteilu­ng wegen Mordes droht dem Mann eine lebensläng­liche Freiheitss­trafe. Das Gericht muss zuvor klären, ob der Alkoholpeg­el möglicherw­eise zu vermindert­er Schuldfähi­gkeit geführt hat. (tz)

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