Nationalrat
Der österreichische Nationalrat ist gemeinsam mit dem Bundesrat das höchste Gesetzgebungsorgan des Landes. Der Nationalrat setzt sich aus 183 Abgeordneten zusammen. Er wird jeweils für eine fünfjährige Gesetzgebungsperiode gewählt. Eine Partei kommt ins Parlament, wenn sie bundesweit mindestens vier Prozent der Stimmen gewinnt oder in einem der 43 Regionalwahlkreise ein Direktmandat erringt. Erstmals wurde der Nationalrat der sogenannten Zweiten Republik nach dem Zweiten Weltkrieg am 25. November 1945 gewählt. Seine volle Funktion konnte er jedoch erst nach dem Ende der Besatzungszeit und der Rückgabe der vollen Souveränität vom Jahr 1955 an ausüben. (dpa)