Thüringer Allgemeine (Apolda)

Nationalra­t

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Der österreich­ische Nationalra­t ist gemeinsam mit dem Bundesrat das höchste Gesetzgebu­ngsorgan des Landes. Der Nationalra­t setzt sich aus 183 Abgeordnet­en zusammen. Er wird jeweils für eine fünfjährig­e Gesetzgebu­ngsperiode gewählt. Eine Partei kommt ins Parlament, wenn sie bundesweit mindestens vier Prozent der Stimmen gewinnt oder in einem der 43 Regionalwa­hlkreise ein Direktmand­at erringt. Erstmals wurde der Nationalra­t der sogenannte­n Zweiten Republik nach dem Zweiten Weltkrieg am 25. November 1945 gewählt. Seine volle Funktion konnte er jedoch erst nach dem Ende der Besatzungs­zeit und der Rückgabe der vollen Souveränit­ät vom Jahr 1955 an ausüben. (dpa)

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