Rätsel um das heimlich gedrehte Video
Vor ein paar Monaten kontaktierte ein Unbekannter die Redaktion der „Süddeutschen Zeitung“(SZ) und bot ihr ein Video an, in dem der damalige Parteichef der österreichischen FPÖ Heinz-Christian Strache zusammen mit seinem Adlatus Johann Gudenus im Juli 2017 im Gespräch mit einer angeblichen russischen Milliardärin in einer Finca auf Ibiza zu sehen ist. Kurze Zeit später wurde das Video auch dem „Spiegel“offeriert. So erzählte es der „Spiegel“-Redakteur Martin Knobbe am Sonntagabend in der ARD-Talkshow „Anne Will“.
Die SZ-Redakteurin Leila Al-Serori erzählte in der Nachrichtensendung „Zeit im Bild“des österreichischen ORF, auch Jan Böhmermann sei das Video angeboten worden. Er habe die Sache aber nicht weiterverfolgt. Nach übereinstimmenden Angaben von Al-Serori und Knobbe sind zumindest SZ und „Spiegel“erst seit gut einer Woche im Besitz des Videos.
Und doch machte Böhmermann in einer Videobotschaft anlässlich der Verleihung des österreichischen TV-Preises Romy bereits im April Andeutungen, deren Tragweite damals allenfalls Insidern bewusst war. Er könne die ihm verliehene Auszeichnung nicht selbst abholen, weil er „gerade ziemlich zugekokst und Red-Bull-betankt mit ein paar FPÖ-Geschäftsfreunden in einer russischen Oligarchen-Villa auf Ibiza rumhänge“und über die Übernahme der „Kronen Zeitung“verhandle. Diese Äußerung hat das Gerücht befeuert, Böhmermann selbst habe Strache auf Ibiza eine Falle gestellt. Das ZDF schloss in der „Bild“-Zeitung eine Beteiligung Böhmermanns oder seiner Produktionsfirma an der Herstellung des Videos aus.
Wer die FPÖ-Politiker in die Falle lockte, ist weiter unklar. Die Aufnahmen wurden geheim, ohne Einwilligung Straches und in einer privaten Wohnung gedreht. Nach deutschem Recht ist laut Medienwissenschaftler Nima MafiGudarzi jedoch weder das Drehen noch das Veröffentlichen strafbar. Es seien nicht „höchstpersönliche oder gar intime Lebensbereiche betroffen gewesen“. Hier überwiege das öffentliche Interesse und die Kontrollaufgabe der Presse.