Gutachter untersucht Trümmerteile
Dritter Verhandlungstag im Prozess um versuchten Mord: Kleinbus war Tatfahrzeug, Angeklagter schweigt weiter
Fest steht nach dem dritten Verhandlungstag: Nach dem Unfall hat der Radfahrer noch gelebt. Wie lange er aber noch um sein Leben kämpfte, dazu konnte die Gutachterin der Rechtsmedizin Jena allerdings keine definitive Aussage treffen.
Angeklagt ist Felix K. Dem jungen Mann wird versuchter Mord durch Unterlassen zur Last gelegt. K. soll im Juni 2017 mit einem Kleinbus der Fleischerei seines Vaters in Buttstädt in Richtung Großbrembach unterwegs gewesen sein – und dabei einen Fahrradfahrer angefahren haben. K. wird außerdem eine Unfallflucht zur Last gelegt. Zum Zeitpunkt des Unfalls hatte K. keinen Führerschein und war in der Vergangenheit wegen Verkehrsdelikten schon polizeilich in Erscheinung getreten.
Dass er in der Nacht mit dem Firmen-Bus unterwegs gewesen ist, steht hingegen fest. Mitarbeiter der Fleischerei und auch ein KfZ-Meister hatten das bei dem vorangegangenen Prozesstag ausgesagt. Zweifelsfrei steht nach Aussage des Dekra-Gutachters Jochen Reinders fest, dass der Firmenbus an dem Unfall beteiligt gewesen sei. Die am Unfallort sichergestellten Trümmerteile – insbesondere das herausgebrochene Teil des Stoßfängers und ein Lichtring des rechten Fahrzeugscheinwerfers – würden diesen Rückschluss zulassen. Insbesondere deshalb, weil sich die Bruchkanten deutlich den Beschädigungen am Firmenbus zuordnen ließen.
Der Tote wurde am 15. Juni 2017 von einem Lkw-Fahrer gefunden. Der war zuvor schon dreimal an der späteren Fundstelle vorbeigefahren, ohne den leblosen Mann im Straßengraben zu bemerken. Nur zufällig habe er ihn beim vierten Passieren der Unfallstelle bemerkt. In der Regel, so sagte es der Zeuge am dritten Prozesstag aus, schaue er in den linken Außenspiegel, um den Verkehr zu beobachten. Beim vierten Entlangfahren an der Unfallstelle habe er aber im Augenwinkel ein Fahrrad gesehen und es habe so ausgesehen, „als liege da noch etwas“. Nachdem er seinen Lastwagen gedreht und die Unfallstelle wieder erreicht hatte, sah er den leblosen Mann im Graben liegen und musste relativ schnell feststellen, dass er keine erste Hilfe mehr leisten kann. Wie lange der Mann nach dem Unfall noch gelebt hat, darüber gibt es zwischen Rechtsmedizin und Notarzt, der am Einsatzort war, widersprüchliche Einschätzungen. Der Notarzt gibt an, dass das Fortschreiten der Totenstarre nicht dafür spreche, dass der Mann viele Stunden vor dem Auffinden gestorben war. Die Rechtsmedizinerin bestätigt zwar, dass diese Deutungsweise möglich sei. Allerdings deuteten rechtsmedizinische Untersuchungen an, dass der Mann auch wesentlich kürzer nach dem Unfall überlebt haben könnten – Fakt sei aber, dass er zunächst überlebt hat.
Der Angeklagte hat sich bisher zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht eingelassen. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.