Altmaier lehnt EuGH-Urteil ab
Das Bundeswirtschaftsministerium will das jüngste EuGH-Grundsatzurteil zur Dokumentation von Arbeitszeiten nicht einfach hinnehmen. „Wir prüfen aktuell, ob es überhaupt einen Umsetzungsbedarf aus dem Urteil gibt. Hierzu werden wir ein Rechtsgutachten beauftragen, um diese Frage zu klären“, so das Ministerium am Dienstag. Das EuGH-Urteil ließe Auslegungsspielraum, hieß es. Dem EuGH zufolge sind Unternehmen verpflichtet, Systeme einzurichten, mit denen Angestellte ihre Arbeitszeit belegen können. (rtr)