NSU-Bericht: Arbeit wurde eingeschränkt
Vertrauensleute der Polizei überprüft
Ein Gutachter des Thüringer Innenministeriums hat vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Landtages die Aussagekraft seines eigenen Berichts zu Polizei-Informanten in Zweifel gezogen. Es sei „eine wesentliche Einschränkung“für seine Arbeit gewesen, dass er nach den Vorgaben des Ministeriums die Klarnamen der sogenannten Polizei-Vertrauenspersonen nicht habe kennen dürfen, sagte der Jurist Bernd von Heintschel-Heinegg vor den Abgeordneten am Donnerstag in Erfurt.
Er halte es für wichtig, dass der Ausschuss von dieser Einschränkung wisse, um die Aussagekraft seines Berichts einschätzen zu können. Es sei für den Ausschuss „ein gewisser Nachteil, wenn ich nicht so graben darf, wie ich graben will“.
Vertrauenspersonen der Polizei versorgen die Beamten – ähnlich wie V-Leute des Verfassungsschutzes – mit Informationen. Dafür erhalten sie in der Regel Geld. Der Ausschuss untersucht seit Monaten, ob solche Informanten der Landespolizei im Kampf gegen die organisierte Kriminalität Verbindungen zur rechten Szene hatten.
Die Abgeordneten erhoffen sich Erkenntnisse dazu, ob die Polizei Hinweise darauf hatte, dass das NSU-Trio aus Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe im Untergrund lebte. Heintschel-Heinegg war vom Innenministerium dazu mit einer Prüfung für den Ausschuss beauftragt worden. Auch sollte er prüfen, ob die Polizei-Vertrauenspersonen über solche Verbindungen berichteten. In seinem vor einigen Wochen vorgelegten Gutachten verneinte der Experte dies. (dpa)