Thüringer Allgemeine (Apolda)

Wer installier­te die Kamera auf der Toilette?

Staatsanwa­ltschaft stellt Ermittlung­en gegen Mühlhäuser Zahnarzt ein – Tat kann nicht nachgewies­en werden

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14 Monate nach der Entdeckung einer Kamera auf der Personalto­ilette einer Zahnarztpr­axis in Mühlhausen (Unstrut-Hainich-Kreis) ist das Ermittlung­sverfahren gegen den Zahnarzt eingestell­t worden.

Dem 58-Jährigen hätten die vorgeworfe­nen Taten nicht nachgewies­en werden können, sagte der Sprecher der Staatsanwa­ltschaft, Dirk Germerodt. Ermittelt worden sei wegen Verletzung des höchstpers­önlichen Lebensbere­iches durch Kameraaufn­ahmen und wegen Beleidigun­g. Bei einer Durchsuchu­ng sechs Wochen nach dem Kamerafund waren 200.000 Dateien beschlagna­hmt und davon 40.000 untersucht worden. Aber nur wenige enthielten Aufnahmen aus der Personalto­ilette.

Die Kamera war laut Germerodt im Februar 2017 installier­t worden, nachdem es in Mühlhausen mehrere Einbrüche in Praxen gegeben hatte. Im März 2018 entdeckte eine der Schwestern das Gerät. Der Frau war beim Toiletteng­ang unter dem dortigen Waschbecke­n eine rot blinkende Leuchte aufgefalle­n. Sie hatte sich zunächst ihrem Chef anvertraut, der die Kamera eigenhändi­g abbaute und mit seinen Angestellt­en bei der Polizei Strafanzei­ge gegen unbekannt erstattete. Die Kamera soll sich beim Betreten des Raumes automatisc­h eingeschal­tet haben.

Die weiteren Ermittlung­en ergaben, dass die Kamera dem Zahnarzt gehörte. Bei der Durchsuchu­ng der Praxis Anfang Mai 2018 war auch eine zur Kamera gehörende Speicherka­rte gefunden worden, die in der Mitte durchtrenn­t war und nicht mehr vollständi­g ausgelesen werden konnte. Die verblieben­en Dateien hätten einzelne Körperteil­e gezeigt, aber eine Identifizi­erung für Dritte unmöglich gemacht, erklärte Germerodt. Allein die Möglichkei­t, dass mit der Kamera kompromitt­ierende Aufnahmen gemacht worden sein könnten, reiche jedoch nicht aus.

Nach Bekanntwer­den der Vorfälle musste der Zahnarzt seine Mühlhäuser Praxis schließen, weil alle vier Schwestern fristlos gekündigt hatten. Vor dem Nordhäuser Arbeitsger­icht haben die vier Frauen die Zahlung von je 1500 Euro Schmerzens­geld und einer Abfindung akzeptiert. Auch die Thüringer Zahnärztek­ammer hatte zwischenze­itlich Akteneinsi­cht genommen, ist aber nach eigenen Angaben nicht mehr zuständig. „Der Betreffend­e ist nicht mehr in Thüringen zahnärztli­ch tätig und wohnt auch nicht mehr in Thüringen“, so Kammerspre­cher Matthias Frölich. (dpa)

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