Rechtsstreit um Wahlplakate dauert an
Thüringer Staatsanwaltschaften wollen einheitliche Bewertung finden. Bundesverfassungsgericht sieht Spielraum bei umstrittener Werbung
Wahlplakate extremistischer Parteien, beispielsweise mit Hassbotschaften, werden Behörden und Gerichte im Freistaat spätestens zur Landtagswahl Ende September erneut beschäftigen. Thüringens Generalstaatsanwaltschaft strebt eine einheitliche rechtliche Bewertung umstrittener Plakate an. Das sagte eine Behördensprecherin gestern dieser Zeitung.
Die vier Staatsanwaltschaften im Land seien aufgefordert worden, auf Anzeigen, aus denen sich ein strafrechtlicher Anfangsverdacht ergebe, Ermittlungsverfahren einzuleiten. Zudem müsse darüber die Generalstaatsanwaltschaft unterrichtet werden.
Als Grund für dieses Vorgehen nennt die Sprecherin, dass bundesweit sich teilweise widersprechende Entscheidungen von Gerichten zu Wahlspots oder Plakaten vorliegen. Dabei ist für die Staatsanwaltschaft die entscheidende Frage, ob sich hinreichende Anhaltspunkte für eine Straftat, wie beispielsweise Volksverhetzung, ergeben. Dann müssten Ermittlungen eingeleitet werden. Bisheriger Gegenstand der juristischen Auseinandersetzungen waren unter anderem Plakate mit dem Slogan: „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“, welche rechtsextreme Parteien auch in Thüringen verbreitet hatten.
Innenminister Georg Maier (SPD) forderte vor anderthalb Wochen, dass Hetzplakate abgehängt werden müssten. Er dulde nicht, dass unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit Hetze gegen Migranten gemacht werde. Aus Sicht seines Ministeriums verstoße das oben genannte Plakat „gegen die Öffentliche Sicherheit und gegen die öffentliche Ordnung“.
Daraufhin schickte das Landesverwaltungsamt in Weimar vor einer Woche Montag an die Kommunalbehörden die Bitte, die Verantwortlichen für diese Plakate aufzufordern, sie abzunehmen, weil der Verdacht der Volksverhetzung bestehe. Trotzdem scheiterten in der Vorwoche die Städte Gotha und Ohrdruf vor dem Verwaltungsgericht Weimar, als sie die NPDPlakate abhängen lassen wollten. Weil die Partei nicht angehört wurde, gaben die Richter Eilanträgen der NPD recht.
Sömmerda erfüllte dagegen die Formalien und hatte Erfolg mit der Aufforderung an die NPD, die Plakate abzuhängen.
Wie kompliziert diese Rechtsfragen sind, zeigen auch zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Freitag. Die Richter des zweiten Senats merkten an, dass im Wahlkampf der Spruch „Migration tötet“nicht von vornherein als volksverhetzend zu bewerten sei.
Abhängen von Plakaten nur teilweise erfolgreich