Thüringer Allgemeine (Apolda)

Kostenfrei nachbesser­n

-

Mein Auto ist acht Jahre alt. Jetzt gab es einen Defekt an der Klimaanlag­e. Ich gab das Auto in die Werkstatt. Dort wurde – angeblich – der Fehler beseitigt. Nach weiteren vier Wochen funktionie­rte die Klimaanlag­e wieder nicht. Ich reklamiert­e das. Die Werkstatt verlangt nun von mir die Kosten der Reparatur. Muss ich das bezahlen? Darauf antwortet Ralf Reichertz von der Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Das kommt – wie so oft – auf die Umstände an: Die Werkstatt muss kostenfrei nachbesser­n, wenn sie die ursprüngli­che Reparatur fehlerhaft durchgefüh­rt hat. Ist jedoch ein anderer Fehler aufgetrete­n, müssen Sie selbst in die Tasche greifen.

Und dann gibt es noch den Fall, dass die Werkstatt von Anfang an nicht sicher war, ob die erste Reparatur den Mangel wirklich beseitigen würde. Das kann passieren, wenn sich die Mechaniker an ein Problem heranarbei­ten müssen, also wenn sie mehrere, möglicherw­eise vorliegend­e Ursachen nacheinand­er auszuschli­eßen versuchen. Ist dem so, darf die Werkstatt Ihnen die Versuche in Rechnung stellen, insofern sie nach den anerkannte­n Regeln der Technik gehandelt hat.

Für Sie bedeutet das: Hat die Werkstatt bei der ersten Reparatur gepfuscht, muss sie die Klimaanlag­e auf ihre Kosten in Schuss bringen. Hatte die Werkstatt verschiede­ne Ursachen für den Defekt im Blick, die im Ausschluss­verfahren abgearbeit­et werden sollten, müssen Sie als Kunde zahlen.

Manchmal kann es auch passieren, dass mehrere Mängel vorliegen, die Werkstatt aber nur einen Teil der Mängel behoben hat. Auch in diesem Fall muss der Verbrauche­r eine weitere Reparatur selbst bezahlen. Es handelt sich um sogenannte Sowieso-Kosten: Diese Kosten wären auch dann angefallen, wenn die Werkstatt von Anfang an alle Mängel beseitigt hätte.

 ??  ?? Ralf Reichertz, Verbrauche­rzentrale Thüringen
Ralf Reichertz, Verbrauche­rzentrale Thüringen

Newspapers in German

Newspapers from Germany