Kostenfrei nachbessern
Mein Auto ist acht Jahre alt. Jetzt gab es einen Defekt an der Klimaanlage. Ich gab das Auto in die Werkstatt. Dort wurde – angeblich – der Fehler beseitigt. Nach weiteren vier Wochen funktionierte die Klimaanlage wieder nicht. Ich reklamierte das. Die Werkstatt verlangt nun von mir die Kosten der Reparatur. Muss ich das bezahlen? Darauf antwortet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.
Das kommt – wie so oft – auf die Umstände an: Die Werkstatt muss kostenfrei nachbessern, wenn sie die ursprüngliche Reparatur fehlerhaft durchgeführt hat. Ist jedoch ein anderer Fehler aufgetreten, müssen Sie selbst in die Tasche greifen.
Und dann gibt es noch den Fall, dass die Werkstatt von Anfang an nicht sicher war, ob die erste Reparatur den Mangel wirklich beseitigen würde. Das kann passieren, wenn sich die Mechaniker an ein Problem heranarbeiten müssen, also wenn sie mehrere, möglicherweise vorliegende Ursachen nacheinander auszuschließen versuchen. Ist dem so, darf die Werkstatt Ihnen die Versuche in Rechnung stellen, insofern sie nach den anerkannten Regeln der Technik gehandelt hat.
Für Sie bedeutet das: Hat die Werkstatt bei der ersten Reparatur gepfuscht, muss sie die Klimaanlage auf ihre Kosten in Schuss bringen. Hatte die Werkstatt verschiedene Ursachen für den Defekt im Blick, die im Ausschlussverfahren abgearbeitet werden sollten, müssen Sie als Kunde zahlen.
Manchmal kann es auch passieren, dass mehrere Mängel vorliegen, die Werkstatt aber nur einen Teil der Mängel behoben hat. Auch in diesem Fall muss der Verbraucher eine weitere Reparatur selbst bezahlen. Es handelt sich um sogenannte Sowieso-Kosten: Diese Kosten wären auch dann angefallen, wenn die Werkstatt von Anfang an alle Mängel beseitigt hätte.