Thüringer Allgemeine (Apolda)

Was bedeutet der Welterbe-Status?

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Der Titel „Welterbe“wird von der Unesco verliehen, von der Organisati­on der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenscha­ft und Kultur. Zuvor müssen Kandidaten ein exakt definierte­s Bewerbungs­verfahren durchlaufe­n; es dauert mehrere Jahre.

Internatio­nale Gutachter befinden unter anderem darüber, ob sich diese Stätten durch einen universell­en Wert auszeichne­n. Sie müssen die Geschichte der Menschheit und der Erde auf einzigarti­ge Weise erlebbar machen.

Die Unesco hat 10 Kriterien festgelegt, von denen solche Stätten mindestens eines erfüllen müssen. Die Wartburg wird zwei Kriterien gerecht. Sie hat zum einen als Entstehung­sort von Luthers Übersetzun­g des Neuen Testaments welthistor­ische Bedeutung. Zum anderen stellt sie als Höhenburg ein im doppelten Wortsinne herausrage­ndes Denkmal einer untergegan­genen Kulturepoc­he dar, des Feudalismu­s in Mitteleuro­pa.

Bei der Einschreib­ung in die Welterbe-Liste geht es nicht allein um die Anerkennun­g des Werts einer Stätte. Zugleich sind damit hohe Erwartunge­n an deren Schutz sowie an die öffentlich­keitswirks­ame Vermittlun­g ihrer Bedeutung verbunden. Beide Erwartunge­n können durchaus konträr zueinander stehen. So ist möglich, dass sich der erhoffte Tourismus negativ auf den Erhalt einer Stätte auswirkt.

In Thüringen gibt es drei weitere Welterbe-Stätten: die Bauhaus-Gebäude in Weimar, das klassische Weimar und der Buchenwald im Hainich.

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