Was bedeutet der Welterbe-Status?
Der Titel „Welterbe“wird von der Unesco verliehen, von der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Zuvor müssen Kandidaten ein exakt definiertes Bewerbungsverfahren durchlaufen; es dauert mehrere Jahre.
Internationale Gutachter befinden unter anderem darüber, ob sich diese Stätten durch einen universellen Wert auszeichnen. Sie müssen die Geschichte der Menschheit und der Erde auf einzigartige Weise erlebbar machen.
Die Unesco hat 10 Kriterien festgelegt, von denen solche Stätten mindestens eines erfüllen müssen. Die Wartburg wird zwei Kriterien gerecht. Sie hat zum einen als Entstehungsort von Luthers Übersetzung des Neuen Testaments welthistorische Bedeutung. Zum anderen stellt sie als Höhenburg ein im doppelten Wortsinne herausragendes Denkmal einer untergegangenen Kulturepoche dar, des Feudalismus in Mitteleuropa.
Bei der Einschreibung in die Welterbe-Liste geht es nicht allein um die Anerkennung des Werts einer Stätte. Zugleich sind damit hohe Erwartungen an deren Schutz sowie an die öffentlichkeitswirksame Vermittlung ihrer Bedeutung verbunden. Beide Erwartungen können durchaus konträr zueinander stehen. So ist möglich, dass sich der erhoffte Tourismus negativ auf den Erhalt einer Stätte auswirkt.
In Thüringen gibt es drei weitere Welterbe-Stätten: die Bauhaus-Gebäude in Weimar, das klassische Weimar und der Buchenwald im Hainich.