Thüringer Allgemeine (Apolda)

Geständnis unter erdrückend­er Beweislast

Vor dem Landgerich­t Erfurt bricht Felix K. sein Schweigen. Er ist wegen versuchten Mordes angeklagt

- Von Fabian Klaus

Felix K. bricht sein Schweigen. Am vierten Tag des gegen ihn geführten Prozesses vor dem Landgerich­t Erfurt gesteht er. Die Beweislast ist erdrückend. Einige Zeugen haben ihn schwer belastet. Jetzt liegt auch ein DNA-Gutachten vor, dass Spuren des getöteten Radfahrers am mutmaßlich von K. gesteuerte­n Kleinbus nachweist.

Der 24-Jährige ist des versuchten Mordes angeklagt – er soll im Juni 2017 einen Menschen, der am Ortsausgan­g Buttstädt Richtung Großbremba­ch mit dem Rad unterwegs war, überfahren und dann keine Sorge dafür getragen haben, dass ihm geholfen wird. Einen Führersche­in hatte er nicht. Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass er das durch seine Flucht verdecken wollte. K. gibt auf die Frage des Gerichts, ob ihm bewusst gewesen sei, dass er einen Menschen überfahren haben könnte, zu Protokoll: „Wenn ich es mitbekomme­n hätte, hätte ich gebremst oder sonst irgendwas ...“. Weitergefa­hren zu sein, ohne anzuhalten, das sei nicht zu entschuldi­gen. Ein Wort des Bedauerns fehlt seinem Geständnis.

Fragen des Gerichts und der Staatsanwa­ltschaft beantworte­t der Angeklagte. Die Nebenklage­anwältin erhält keine Antworten. Dem Geständnis gehen zahlreiche Zeugenvern­ehmungen voraus. Vor allem im Umfeld des Angeklagte­n wird gemauert. Viele Zeugen erinnern sich nicht und nur lückenhaft.

Einem Freund des Angeklagte­n, der gestern vernommen wird, geht das anfangs genauso – bis Richter Markus von Hagen sagt: „Das glaube ich Ihnen nicht“. Die Aussicht auf ein Ermittlung­sverfahren wegen Falschauss­age scheint die Erinnerung­en zu beleben. Plötzlich weiß er, dass K. ihm erzählt hat, mit dem Kleinbus der elterliche­n Firma unterwegs und bei der Fahrt abgelenkt gewesen zu sein. Der Zeuge L. und der Angeklagte K. kennen sich einige Jahre – und sind bereits gemeinsam in einen Verkehrsun­fall verwickelt gewesen. Als K. im Mai 2015 seinen BMW schrottrei­f fuhr, saßen L. und zwei weitere Männer im Auto. Sie entfernten sich vom Unfallort, was K. einen Strafbefeh­l mit einer Geldstrafe von 1500 Euro eingebrach­t hat.

Zuvor war er im Februar 2015 in Weimar von der Polizei angehalten worden. Ergebnis: K. saß mit 1,77 Promille und Betäubungs­mitteln im Blut am Steuer.

Im Juni 2015 wurde sein Führersche­in beschlagna­hmt, im August erhielt er eine Geldstrafe von 1800 Euro sowie 13 Monate Führersche­insperre. Die Fahrerlaub­nis hat er bis dato nicht wieder bekommen. Nur zwölf Tage vor dem Urteil wegen der Trunkenhei­tsfahrt hatte ihn die Polizei erneut alkoholisi­ert und unter Betäubungs­mitteln stehend im Straßenver­kehr angetroffe­n – diesmal am Steuer eines Mopeds. Dafür gab es 1500 Euro Geldstrafe.

Newspapers in German

Newspapers from Germany