Thüringer Allgemeine (Apolda)

Gericht lässt DocMorris auflaufen

Versandhän­dler darf seinen neuen Apotheken-Automaten nicht in Deutschlan­d in Betrieb nehmen

- Von Susanne Kupke und Kai Wiedermann

Gemessen am Wirbel, den er verursacht, ist der Apparat recht unauffälli­g: In den umgebauten Räumen der ehemaligen Brunnen-Apotheke in Hüffenhard­t (Baden-Württember­g) ist neben einem Bezahlterm­inal und einem Bildschirm­tisch nur ein Stück Förderband zu sehen. Von dort fällt das gewünschte Medikament in den Ausgabesch­acht.

Theoretisc­h jedenfalls. Denn der Apothekena­utomat spuckt derzeit gar nichts aus. Der Betrieb im 2000-Seelen-Ort wurde gerichtlic­h untersagt: vom Landgerich­t Mosbach, vom Verwaltung­sgericht Karlsruhe und am Mittwoch auch vom Oberlandes­gericht Karlsruhe. Der bundesweit erste Automat dieser Art, betrieben von DocMorris, verstoße gegen das Arzneimitt­elgesetz und die Apothekenb­etriebsord­nung.

Umsatz von

409 Millionen Euro

Seit vier Jahren gibt es in Hüffenhard­t, gut 20 Kilometer von Heilbronn entfernt, keine Apotheke mehr. Wer Kopfschmer­ztabletten oder ein Blutdruckm­ittel braucht, muss fast sechs Kilometer weit fahren oder sein Rezept bei der ApothekenR­ezeptsamme­lstelle einwerfen. Hüffenhard­ts Bürgermeis­ter Walter Neff (SPD) findet es deshalb gut, dass die Versandapo­theke aus den Niederland­en in der badischen Gemeinde eine „Videoberat­ung mit Arzneimitt­elabgabe“eingericht­et hat. Das nämlich ist der Automat in Wirklichke­it. Das angeschlos­sene Lager bietet Platz für mehr als 8000 Schachteln.

Dass DocMorris Lob oder Unterstütz­ung bekommt, ist eher selten. Die Niederländ­er, gegründet im Jahr 2000 und seit 2012 Teil der Zur Rose AG aus der Schweiz, gelten als aggressiv. Einst eröffneten sie eine Apotheke im Saarland und lösten einen langen Rechtsstre­it aus. Dann testeten sie das Verbot des Versandhan­dels für Medikament­e und bewegten sich auch bei Rabattsyst­emen am

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