Gericht lässt DocMorris auflaufen
Versandhändler darf seinen neuen Apotheken-Automaten nicht in Deutschland in Betrieb nehmen
Gemessen am Wirbel, den er verursacht, ist der Apparat recht unauffällig: In den umgebauten Räumen der ehemaligen Brunnen-Apotheke in Hüffenhardt (Baden-Württemberg) ist neben einem Bezahlterminal und einem Bildschirmtisch nur ein Stück Förderband zu sehen. Von dort fällt das gewünschte Medikament in den Ausgabeschacht.
Theoretisch jedenfalls. Denn der Apothekenautomat spuckt derzeit gar nichts aus. Der Betrieb im 2000-Seelen-Ort wurde gerichtlich untersagt: vom Landgericht Mosbach, vom Verwaltungsgericht Karlsruhe und am Mittwoch auch vom Oberlandesgericht Karlsruhe. Der bundesweit erste Automat dieser Art, betrieben von DocMorris, verstoße gegen das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung.
Umsatz von
409 Millionen Euro
Seit vier Jahren gibt es in Hüffenhardt, gut 20 Kilometer von Heilbronn entfernt, keine Apotheke mehr. Wer Kopfschmerztabletten oder ein Blutdruckmittel braucht, muss fast sechs Kilometer weit fahren oder sein Rezept bei der ApothekenRezeptsammelstelle einwerfen. Hüffenhardts Bürgermeister Walter Neff (SPD) findet es deshalb gut, dass die Versandapotheke aus den Niederlanden in der badischen Gemeinde eine „Videoberatung mit Arzneimittelabgabe“eingerichtet hat. Das nämlich ist der Automat in Wirklichkeit. Das angeschlossene Lager bietet Platz für mehr als 8000 Schachteln.
Dass DocMorris Lob oder Unterstützung bekommt, ist eher selten. Die Niederländer, gegründet im Jahr 2000 und seit 2012 Teil der Zur Rose AG aus der Schweiz, gelten als aggressiv. Einst eröffneten sie eine Apotheke im Saarland und lösten einen langen Rechtsstreit aus. Dann testeten sie das Verbot des Versandhandels für Medikamente und bewegten sich auch bei Rabattsystemen am