Kinderrechte sollen ins Grundgesetz
Erstmalig Feiertag am 20. September
Zum Kindertag am 1. Juni hat Thüringens Jugendminister Helmut Holter (Linke) ein stärkeres Bewusstsein für die Rechte von Kindern angemahnt. „Kinderrechte gehören ins Grundgesetz. Dafür ist es höchste Zeit“, betonte Holter. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist vereinbart, Kinderrechte in die Verfassung zu schreiben. Bei einem Treffen der Jugendund Familienminister von Bund und Ländern hatten sich auch die Länder zu dem Vorhaben bekannt. Am 1. Juni wird der Internationale Kindertag begangen. In der DDR wurde er der 1950 eingeführt – in westdeutschen Bundesländern ist er hingegen kaum bekannt. Zudem wird es in Thüringen in diesem Jahr zum ersten Mal einen gesetzlichen Feiertag am 20. September geben – zum Weltkindertag. Das Parlament im Freistaat hatte im vergangenen Jahr den Weg dafür frei gemacht.
Nach Jahren des Rückgangs stieg der Anteil der Kinder an der Bevölkerung in Thüringen in den vergangenen Jahren wieder leicht an. Nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes machten Kinder Ende 2017 gut 12,6 Prozent der Gesamtbevölkerung aus.
Demnach lebten zu diesem Zeitpunkt 270.184 Kinder unter 15 Jahren in Thüringen. Zahlen für 2018 gibt es noch nicht. Die Trendwende brachte das Jahr 2007, als der Anteil der Jüngsten im Land erstmals wieder anstieg – damals auf 10,4 Prozent. In einer Zeitreihe seit 1998 war der Kinderanteil in Thüringen in den Jahren 2005 und 2006 mit jeweils 10,2 Prozent am Tiefpunkt. (dpa)