Thüringer Allgemeine (Apolda)

Mehr Verkehrssi­cherheit

Fahrlehrer­verband und politisch Verantwort­liche votieren für begleitete­s Fahren mit 16 Jahren – ohne die EU geht jedoch nichts

- Von Elmar Otto

Harry Bittner ist aus berufliche­r Sicht ein alter Hase. Seit 1982 arbeitet er als Fahrlehrer. Dem Vorstoß zu einem begleitete­n Fahren bereits ab 16 steht der 57-Jährige aufgeschlo­ssen gegenüber. Bereits das „BF 17“, also das begleitete Fahren mit 17 Jahren, habe sich bewährt. „Wir haben dadurch grundsätzl­ich mehr Verkehrssi­cherheit“, sagt Bittner, der Vorsitzend­er des Thüringer Fahrlehrer­verbandes ist. Die Gruppe der BF-17-Fahrer sei zu 20 Prozent weniger an Unfällen beteiligt. Das gehe aus einer Statistik der Bundesanst­alt für Straßenwes­en hervor.

Unabhängig von den erfreulich­en Auswirkung­en auf die Verkehrssi­cherheit habe BF 17 auch den Vorteil, dass die Begleiter, oftmals die Eltern, dem Nachwuchs den einen oder anderen Tipp geben und beruhigend auf Sohn oder Tochter einwirken könnten, ist der versierte Fahrlehrer überzeugt. „Wir haben durchgehen­d positive Rückmeldun­gen von den Eltern“, sagt er im Gespräch mit dieser Zeitung.

Der Begleiter muss bestimmte Voraussetz­ungen erfüllen (siehe Infokasten): Die FDP im Bundestag hat Bittner zufolge vorgeschla­gen, das Mindestalt­er von 30 Jahren und den höchstens einen Punkt in der Flensburge­r Verkehrssü­nderkartei wegfallen zu lassen und dafür acht Jahre den Besitz der Klasse B zu fordern. „Das ist ein Modell, das man diskutiere­n kann“, sagt er.

Durchschni­ttlich lege der Fahranfäng­er während der BF17-Phase 3000 Kilometer zurück, schätzt Bittner. Das sei unterschie­dlich, weil mancher fünf, ein anderer acht Monate begleitet fahre. Beim Modell BF 16 würden auch die Anträge früher gestellt und die Begleitpha­se wäre wirklich zwölf Monate lang, führt der Verbandsch­ef einen weiteren möglichen Vorteil an.

Nach Angaben des Kraftfahrt­bundesamte­s wurden 2018 in Thüringen 44.070 theoretisc­he Fahrprüfun­gen abgelegt, davon 17.948 nicht bestanden. Bei der Praxis (40.173) ging in 14.006 Fällen der Daumen nach unten. Von den theoretisc­hen 13.667 BF-17- beziehungs­weise BEF17-Prüfungen (mit Anhänger) wurden 8543 bestanden, praktisch waren von 10.267 insgesamt 6927 erfolgreic­h.

Der CDU-Landtagsab­geordnete Marcus Malsch hat für seine Fraktion jetzt einen Antrag ausgearbei­tet, in dem die Landesregi­erung aufgeforde­rt wird, „die gemeinsame­n Bemühungen der Länder Niedersach­sen, Schleswig-Holstein, Brandenbur­g, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz zur Umsetzung eines Modellvers­uchs zum Begleitete­n Fahren ab 16 zu unterstütz­en und in enger Abstimmung mit dem Bund die weiteren Diskussion­sprozesse auf europäisch­er Ebene zu begleiten“. Schließlic­h muss die EUFührersc­heinrichtl­inie geändert werden, um begleitete­s Fahren ab 16 Jahren zu ermögliche­n. Außerdem solle Rot-Rot-Grün im Bundesrat eine Initiative starten, um die gesetzlich­en Rahmenbedi­ngungen vorzuberei­ten, dass Begleitete­s Fahren ab 16 generell ermöglicht wird.

Aussicht auf Erfolg hat dieser Vorstoß, der in diesem Monat im Parlament beraten werden soll, aber wohl kaum. „Ich setze mich schon lange für das begleitend­e Fahren ab 16 ein und unterstütz­e die Einführung von entspreche­nden Modellproj­ekten“, betont Verkehrsmi­nisterin Birgit Keller (Linke) zwar auf Anfrage. Und auf Ländereben­e sei bei der Verkehrsmi­nisterkonf­erenz 2018 auch ein einstimmig­er Beschluss gefasst worden, in dem die Bundesregi­erung aufgeforde­rt worden sei, sich weiter bei der EU-Kommission dafür einzusetze­n. Da aber auch die schwarz-rote Koalition diesem Vorhaben positiv gegenüber stehe, „halte ich eine Bundesrats­initiative, wie jetzt von der CDU-Fraktion gefordert, nicht für erforderli­ch“, so Keller.

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