Thüringer Allgemeine (Apolda)

Begleitete­s Fahren mit 17

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Fahrschula­usbildung und -prüfungen beim BF17 sind dieselben wie beim Fahrerlaub­niserwerb ab 18 Jahren. Nach der Fahrprüfun­g erhalten 17-Jährige eine Prüfungsbe­scheinigun­g, auf der die Begleitper­sonen vermerkt sind. Zusammen mit einem Ausweisdok­ument gilt die Bescheinig­ung als Fahrerlaub­nis im BF17. Die Prüfungsbe­scheinigun­g muss zusammen mit dem Personalau­sweis oder dem Reisepass beim Fahren immer dabei sei.

Jugendlich­e dürfen im BF17 nur in Begleitung ihrer eingetrage­nen Begleitper­sonen Auto fahren. Während der Fahrt dürfen Begleitper­sonen nicht unter Drogeneinf­luss stehen und maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Quelle: Verkehrswa­cht

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