Begleitetes Fahren mit 17
Fahrschulausbildung und -prüfungen beim BF17 sind dieselben wie beim Fahrerlaubniserwerb ab 18 Jahren. Nach der Fahrprüfung erhalten 17-Jährige eine Prüfungsbescheinigung, auf der die Begleitpersonen vermerkt sind. Zusammen mit einem Ausweisdokument gilt die Bescheinigung als Fahrerlaubnis im BF17. Die Prüfungsbescheinigung muss zusammen mit dem Personalausweis oder dem Reisepass beim Fahren immer dabei sei.
Jugendliche dürfen im BF17 nur in Begleitung ihrer eingetragenen Begleitpersonen Auto fahren. Während der Fahrt dürfen Begleitpersonen nicht unter Drogeneinfluss stehen und maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Quelle: Verkehrswacht