Grundgesetz mit Kinderrechten?
Beim Thema Kinderrechte ins Grundgesetz preschen die Grünen vor: Die Fraktion will in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. In dem Entwurf geht es konkret um eine Änderung von Artikel 6 des Grundgesetzes. Dort soll nach dem Willen der Grünen unter anderem ein neuer Absatz 4a eingefügt werden, in dem es heißt: „Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Bei allen Angelegenheiten, die das Kind betreffen, ist es entsprechend Alter und Reife zu beteiligen; Wille und zuvörderst Wohl des Kindes sind maßgeblich zu berücksichtigen.“(dpa)