Gefährdungspotenzial unbekannt
Thüringer Innenministerium erwartet nur wenige IS-Rückkehrer aus Syrien und dem Irak
Nur wenige Personen sind aus Thüringen in die Gebiete des „Islamischen Staats“nach Syrien und dem Irak ausgereist, um sich der Terrormiliz anzuschließen. Ebenfalls nur wenige sind seither wieder zurückgekehrt oder haben den Willen bekundet, wieder einreisen zu wollen. Details nennt das Thüringer Innenministerium mit Verweis auf den Datenschutz nicht.
Das Ministerium spricht jeweils von einer Anzahl im einstelligen Bereich. Die AfD hatte sich unter anderem danach erkundigt. Damit weichen die Regierungsangaben nicht von Aussagen ab, die Ende Februar getroffen wurden. Damals hatte diese Zeitung über eine junge Frau berichtet, die womöglich aus dem IS-Kampfgebiet in Syrien mit ihrem Kleinkind wieder nach Thüringen zurückkehren könnte. Es zeigte sich, dass die Behörden nicht genügend darauf vorbereitet sind, Menschen wieder aufzunehmen und zu betreuen, die sich der Terrormiliz angeschlossen hatten.
Das Innenministerium betont in der Antwort an die AfD, dass zu den ausgereisten Personen derzeit keine belastbaren Informationen vorlägen, ob sich diese zur Unterstützung extremistischer beziehungsweise terroristischer Organisationen an Kampfhandlungen sowie deren Vernetzung im Ausland beteiligt hätten. Daher könnten auch keine allgemeingültigen Aussagen zum Gefährdungspotenzial durch mögliche Rückkehrer getroffen werden. Eine solche Bewertung müsse sich immer auf den Einzelfall beziehen. Grundsätzlich sei aber davon auszugehen, dass Personen, die sich im Herrschaftsgebiet von Terrororganisationen aufgehalten haben, ideologisch indoktriniert worden seien und dieser Ideologie weiter anhingen. Die Erlebnisse in den Kampfgebieten könne zu einer Verrohung geführt haben. Daher stellten radikalisierte Kämpfer bei ihrer Wiedereinreise ein besonderes Risiko dar, so das Innenministerium. Maßnahmen und Handlungskonzepte zum Umgang mit Rückkehrern aus Krisen-, Kriegs- beziehungsweise JihadGebieten würden bundesweit abgestimmt. Thüringer Sicherheitsbehörden arbeiteten dafür eng mit den Einrichtungen der anderen Länder und des Bundes zusammenarbeiten, heißt es.
Der Fragesteller, AfD-Abgeordneter Stefan Möller, wirft der Regierung „kapitales Versagen“vor, da diese nicht wisse, ob aus den Kriegsgebieten zurückgekehrte Personen eine Gefahr darstellten. Auch werde das parlamentarische Fragerecht mit dem Argument „schutzwürdiger Interessen potenzieller Gefährder“missachtet. Statt konkreter Antworten seien „Allgemeinplätze abgesondert“worden.
AfD wirft der Regierung Versagen vor