Thüringer Allgemeine (Apolda)

Patienten schützen

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Welches Krankenhau­s operiert besser? Eines, dass einen Eingriff nur wenige Male macht und dafür möglicherw­eise auf temporäre Strukturen zurückgrei­fen muss? Oder eines, in dem die Ärzte durch hohe Fallzahlen und eingespiel­te Teams viel Erfahrung mitbringen und so auch auf Komplikati­onen gut vorbereite­t sind? Die Gegenübers­tellung mag zugespitzt sein. Letztlich soll mit der Mindestmen­genregelun­g Gelegenhei­tschirurgi­e aus mitunter rein wirtschaft­lichen Erwägungen zulasten der Patienten verhindert werden.

Es geht wohlgemerk­t um planbare Eingriffe. Also nicht um Notfälle, in denen die Zeit drängt. Planbar bedeutet, es kann überlegt werden, in welchem Krankenhau­s operiert werden soll. Ansichten über eine gute Behandlung können von Patient zu Patient zwar unterschie­dlich sein. Am Ende sollte die ausgewiese­ne Behandlung­squalität einer Klinik mit den Ausschlag geben. Dass mit der Erfahrung der Operateure das Risiko für die Patienten sinkt, gilt als ausgemacht.

Die Mehrheit der Thüringer Kliniken hält die Mindestmen­gen ein. Nicht wenige tun sich jedoch schwer damit. Kritiker monieren, dass die Vorgaben eingreifen in das Grundrecht der freien Berufsausü­bung. Als Gegenargum­ent wird auch vorgebrach­t, numerische Vollzählig­keit sage noch nichts t über Qualität und Ergebnis der Operatione­n. Anderersei­ts sollte die Patientens­icherheit für jeden Arzt unbedingt vorgehen.

Bei der Durchsetzu­ng fehlt es bisher an Konsequenz. So bleibt die Regelung ein Papiertige­r. Längst gibt es Forderunge­n nach Untergrenz­en ohne Ausnahmen. Kliniken und Ärzte, die aus Verantwort­ung auf gelegentli­che Operatione­n verzichten, Kassen, die genauer hinsehen und Patienten, die bewusste Entscheidu­ngen treffen, können viel bewirken.

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