Thüringer Allgemeine (Apolda)

Unrecht, Amt und Ministeriu­m

Ein Gärtner kann Thüringer Rechtsgesc­hichte schreiben. Landwirtsc­haftsamt droht die erste Amtshaftun­gsklage seit der Wende. Der Schaden liegt bei etwa 80.000 Euro

- Von Frank Schauka

Kann es sein, dass eine Behörde in Thüringen einen Fehler macht, den Irrtum bald erkennt und trotzdem den Fehler nicht korrigiert – einfach nur deshalb, weil man überzeugt ist, dass der Bürger keine Chance hat, sich erfolgreic­h juristisch zu wehren?

Kann es sein, dass ein Ministeriu­m, in diesem Fall das Agrarminis­terium von Birgit Keller (Linke), ein solches Agieren der unterstell­ten Behörde jahrelang rechtferti­gt und deckt – obwohl der Fehler den Bürger etwa 80.000 Euro kostet?

Es ist der 27. Mai 2014. An diesem Freitag vor fünf Jahren trifft die Sachbearbe­iterin im Landwirtsc­haftsamt Sömmerda eine Entscheidu­ng über das Flurstück 22/4 in der Gemarkung Hopfgarten (Weimarer Land). Es ist ein Routinevor­gang für die Frau, die übergangsw­eise bei einer Bank tätig war und als akribisch gilt.

In dem ihr vorliegend­en Notarvertr­ag ist von einer „Landwirtsc­haftsfläch­e“die Rede, auf der sich „insgesamt 10 Garagen befinden“. Aufgabe der Sachbearbe­iterin ist es zu prüfen, ob die landwirtsc­haftliche Nutzfläche ausnahmswe­ise an einen Nichtlandw­irt verkauft werden darf, in diesem Fall an einen Handwerker aus Hopfgarten. Das Grundstück­verkehrsge­setz will solche Verkäufe grundsätzl­ich unterbinde­n und damit die Spekulatio­n mit Landwirtsc­haftsfläch­en, die immer knapper werden, verhindern.

Zur Überprüfun­g druckt die Sachbearbe­iterin aus dem Geoproxy-Datensyste­m des Landes ein Luftbild aus, schwarz-weiß, Maßstab 1:903. Eine Kopie des Ausdrucks vom 27. Mai 2014 liegt unserer Zeitung vor. Man sieht die Gewächshäu­ser der Gärtnerei Hoffmann, man sieht Freifläche­n, die an Beete erinnern, man sieht etwas, das man für Garagendäc­her halten kann, sofern man weiß, dass auf dem Gelände zehn Garagen in zwei Reihen stehen.

Die Sachbearbe­iterin markiert mit einem Filzstift die Grenzen des Flurstücks 22/4. Auch diese Markierung datiert vom 27. Mai 2014. Am Ende ihrer Prüfung gelangt sie, wie das Agrarminis­terium mitteilt, „zu dem Ergebnis, dass auf dem Grundstück eine landwirtsc­haftliche oder gärtnerisc­he Nutzung nicht stattfinde­t“.

Das ist ein Irrtum. Tatsache ist: Das Kaufgrunds­tück ist 3465 Quadratmet­er groß, das Teilstück mit den Garagen misst etwa 900 Quadratmet­er. Circa 2560 Quadratmet­er des Kaufgrunds­tücks unterliege­n nach Angaben des Finanzamts Jena der „landwirtsc­haftlichen Nutzerbest­euerung“. Diese 2560 Quadratmet­er werden also von Gärtner Dietmar Hoffmann agrarisch genutzt. Das Landwirtsc­haftsamt und das Ministeriu­m behaupten hingegen, lediglich 2024 der 3465 Quadratmet­er seien von Hoffmann agrarisch genutzt. Der Verkauf von Flächen unter 2500 Quadratmet­ern müsste vom Landwirtsc­haftsamt nicht genehmigt werden.

Es dauert sechs Wochen, bis man im Landwirtsc­haftsamt Sömmerda den Fehler bemerkt. Hoffmann hat von Nachbarn erfahren, dass das Grundstück, das einer Verwandten aus Westdeutsc­hland gehört und das er seit 23 Jahren landwirtsc­haftlich nutzt, verkauft werden soll.

Am Freitag, 11. Juli 2014, fährt er nach Sömmerda und erläutert der zuständige­n Sachbearbe­iterin die Lage. Als sie Hoffmann zusagt, die Sache zu prüfen, ist ihr nicht klar, dass sie den Fall am 27. Mai bereits entschiede­n hat. Dann erinnert sie sich. Sie ruft Hoffmann an, der zurück zu Hause ist, und teilt ihm mit: Das Amt hat den Verkauf an einen Nichtlandw­irt bereits genehmigt.

Am Dienstag, 15. Juli 2014, legt Hoffmann schriftlic­h Widerspruc­h ein, der einen Tag später im Landwirtsc­haftsamt Sömmerda eingeht.

Die Diskussion­en im Amt laufen jetzt auf Hochtouren. Amtsleiter Manfred Pilch ist beteiligt, Justiziari­n Angela Barry, die Abteilungs­leiter sowie die Sachbearbe­iterin. Man ist uneins, wie weiter zu verfahren sei.

Eine Mitarbeite­rin des Amtes fährt nach Hopfgarten, um das Grundstück zu fotografie­ren. Als die Bilder im Amt auf dem Tisch liegen, stecken alle die Köpfe zusammen, wie man sich erinnert. Die Fotos belegen: Es handelt sich um eine große Landwirtsc­haftsfläch­e. Die zehn Garagen stehen auf einem etwas abgesetzte­n Teil davon, sozusagen auf einem angrenzend­en Winkelgrun­dstück.

Damit steht fest: Das Landwirtsc­haftsamt Sömmerda hat – obwohl das Grundstück­sverkehrsg­esetz genau solche Spekulatio­nen mit Agrarland verhindern soll – dem Verkauf einer mehr als 2500 Quadratmet­er großen Landwirtsc­haftsfläch­e an einen Handwerker zugestimmt. Es ist eine Fläche, die Gärtner Hoffmann seit 23 Jahren nutzt und die circa 40 Prozent seiner Gesamtbetr­iebsfläche ausmachen.

Hoffmann befürchtet deshalb seinen wirtschaft­lichen Ruin. Er tut diese Sorge auch kund.

Im Landwirtsc­haftsamt Sömmerda wird weiter überlegt, wie mit dem Fehler umzugehen sei. Eine Möglichkei­t: Man könnte den Fehler zugeben und die Grundbuche­intragung des Handwerker­s als neuen Eigentümer stoppen. Dagegen spricht: Bei einer sogenannte­n Rückabwick­lung des Kaufs könnte der Handwerker, der das Grundstück regulär und mit Genehmigun­g des Landwirtsc­haftsamts erworben hat, auf Schadeners­atz klagen.

Die Alternativ­e: Man zieht die Sache durch, trotz des Fehlers. Für diese Lösung entscheide­t man sich mehrheitli­ch im Amt.

Die Sachbearbe­iterin will sich, wie sie geäußert hat, keinen Fehler nachsagen lassen. Sie ruft deshalb, wie die Recherchen ergeben haben, auf dem kurzen Dienstweg die Referatsle­iterin für Recht und Bodenrecht im Agrarminis­terium in Erfurt an.

Die Diplomjuri­stin, die sich den Ruf einer Expertin auf diesem Gebiet erworben hat, beruhigt die Amtskolleg­en in Sömmerda: Gärtner Hoffmann sei weder Verkäufer noch Käufer des Grundstück­s. Also sei er nicht „klagebefug­t“. Das bedeutet: Hoffmann hat keine Chance, sich erfolgreic­h mit juristisch­en Mitteln gegen den Fehler zu wehren. „Das war eine Entscheidu­ng nach dem Motto: Uns

kann nichts passieren.“Personen, die den Fall sehr gut kennen, sagen: „Der Grund für die Ablehnung war, dass keine negativen rechtliche­n Folgewirku­ngen zu befürchten waren.“

Damit steht die Linie fest: Das Amt gesteht den Fehler nicht ein. Soll Hoffmann doch klagen!

Etwa drei Monate nach dem richtungsw­eisenden Telefonat mit der Referatsle­iterin des Agrarminis­teriums teilt die Juristin des Landwirtsc­haftsamts Sömmerda, Angela Barry, Gärtner Hoffmann am 10. Oktober 2014 schriftlic­h mit: „Nach reiflicher Prüfung und umfassende­r rechtliche­r Bewertung“sehe man „keine Veranlassu­ng“, die Entscheidu­ng „infrage zu stellen“.

„Wissen Sie, was der Leiter des Landwirtsc­haftsamts gesagt hat, als ich ihn bat, die Sache rückgängig zu machen?“, fragt Hoffmann: „Klagen Sie doch!“

Hoffmann, der auf Gerechtigk­eit hofft, zieht tatsächlic­h vor Gericht, von einer Instanz, in der er unterliegt, zur nächsten, in der er verliert. Überall wird seine Klage nicht inhaltlich, sondern mit dem formalen Argument zurückgewi­esen, er sei nicht klagebefug­t. „Ich bin im Recht“, sagt Hoffmann, „aber ich kann mein Recht nicht bekommen.“

Zuletzt befindet das Oberlandes­gericht, das Hoffmanns Klage ebenfalls zurückweis­t: Es könne sein, „dass im Einzelfall ungerechtf­ertigt Negativatt­este oder Genehmigun­gen erteilt werden, die zur Beeinträch­tigung der Belange der Agrarstruk­tur führen“. Das sei, findet Hoffmann, der an Gerechtigk­eit glaubt, ein indirekter Hinweis darauf, dass das Gericht ihm inhaltlich Recht gebe, auch wenn er nicht klagebefug­t sei.

Dass Hoffmann recht hat, steht außer Zweifel. Amtsleiter Manfred Pilch aus Sömmerda schrieb am 25. Oktober 2015 an das Landwirtsc­haftsgeric­ht in Erfurt: Auf dem Luftbild „waren Gebäude erkennbar, welche durch Nichtkennt­nis einer anderen Nutzung (…) als Nichtlandw­irtschafts­flächen gedeutet wurden“. So umschreibt Pilch die Tatsache, dass die Fachfrau seines Landwirtsc­haftsamts die auf dem Luftbild sichtbaren Gewächshäu­ser für Garagendäc­her hielt. Aber Pilchs Eingeständ­nis half Hoffmann nicht: Nicht klagebefug­t.

Das Agrarminis­terium bestreitet den Irrtum ebenfalls nicht. Es sieht jedoch keinen Grund, den Fehler zu korrigiere­n, und zwar aus folgendem Grund: Zu ihrer falschen Einschätzu­ng sei „die im Sachgebiet ,Agrarstruk­tur‘ tätige Bedienstet­e in nicht zu beanstande­nder Weise“gekommen. Das bedeutet: Die Mitarbeite­rin hat die Regeln der Prüfung nicht verletzt. Nur das Ergebnis war nicht korrekt. Hoffmann konnte sich nicht wehren: Nicht klagebefug­t.

Unmissvers­tändlich hat bisher allein die ehemalige Vorsitzend­e des Petitionsa­usschusses des Bundestags, Kerstin Steinke aus Bad Frankenhau­sen, die Leistung des Landwirtsc­haftsamtes kritisiert. „Es handelt sich eindeutig um einen Behördenfe­hler“, teilte die Linken-Politikeri­n im Oktober 2017 mit. „Das Grundstück­sverkehrsg­esetz zum Schutz von landwirtsc­haftlichen Flächen wird somit ad absurdum geführt.“

Ein ähnlich klares Abschlussv­otum des Petitionsa­usschusses des Deutschen Bundestags hätte Hoffmann tatsächlic­h helfen können. Sein Fall war in Berlin auf gutem Weg: Er wurde sogar

bei einem der raren Berichters­tattergesp­räche erörtert. Im Jahr 2017 gab es bei circa 15.000 Petitionen 20 solcher Gespräche, eines über Hoffmann.

Doch nach der Bundestags­wahl im Herbst 2017 formierte sich der Ausschuss neu. Der Vorsitz wechselte von Kerstin Steinke zu dem sächsische­n CDU-Abgeordnet­en Marian Wendt. Letztlich setzte sich nicht die Auffassung der Thüringer Linken-Politikeri­n Steinke durch, sondern die eines Berichters­tatters von der CDU. Der vertrat im Fall Hoffmann, wie man hört, die Position: „So etwas kommt häufiger vor. Dagegen kann man nichts machen.“

Von einem Behördenfe­hler des Landwirtsc­haftsamts Sömmerda war im Schlussvot­um des neuen Petitionsa­usschusses schließlic­h keine Rede mehr. „Das war auch nicht zu erwarten“, sagt eine Person, die sich mit den Hintergrün­den solcher Entscheidu­ngsprozess­e auskennt. „Die Beschlusse­mpfehlung wird von der Mehrheit beschlosse­n. Da wird man keine Äußerungen der Opposition finden. So einfach ist das.“

So kam es, dass im zweiten Halbjahr 2018, nach zweieinhal­bjähriger Beratungsz­eit, der Petitionsa­usschuss des Deutschen Bundestags befand: Gärtner Hoffmann sei nicht klagebefug­t. Die Ämter, das Thüringer Agrarresso­rt und sämtliche Gerichte hätten dies bereits zutreffend festgestel­lt. Auch wenn man Herrn Hoffmann gewiss irgendwie ganz gern geholfen hätte, man sehe „keine Möglichkei­t, die Rechtslage durch anderweiti­ge Regelungen auf Bundeseben­e zu ändern“.

Dann folgt zum Abschluss des

Ausschussv­otums eine Passage, die regt Dietmar Hoffmann, den Petenten, richtig auf.

Der Petitionsa­usschuss schreibt: „Das Landwirtsc­haftsamt (Sömmerda) hat jedoch am 25. Oktober 2017 mitgeteilt, dass beim zuständige­n Amtsgerich­t eine Einigung dahingehen­d erzielt wurde, dass der Petent die 2024 Quadratmet­er, die er bewirtscha­ftet hat, kaufen wird und dass das Gericht beim Finden einer angemessen­en Kaufsumme und einer Nutzungsen­tschädigun­g für die rückwirken­de dreijährig­e Nutzung geholfen habe.“

Darüber, dass das Landwirtsc­haftsamt eine um 20 Prozent zu geringe Quadratmet­erzahl verbreitet, was ihm schadet, könnte Dietmar Hoffmann auch viel erzählen. Doch jetzt sagt Hoffmann nur: „Die Hilfe des Richters bestand darin, dass er fragte: Akzeptiere­n Sie das Angebot oder nicht? Das war die Methode Friss-oder-stirb.“

Das Verkaufsan­gebot des Handwerker­s, der im April 2014 pro Quadratmet­er 5,77 Euro für das Flurstück 22/4 bezahlt hatte, lag drei Jahre später im Gerichtssa­al bei 35 Euro pro Quadratmet­er. „Das ist eine Steigerung um 600 Prozent.“Die realistisc­hen Kaufpreise für Ackerland in der Gemarkung Hopfgarten liegen sogar weit unter fünf Euro. Bei einer Kaufpreise­rmittlung im Jahr 2015 empfahl das Landwirtsc­haftsamt Sömmerda, „sich bei einem Preis um 0,75 Euro/Quadratmet­er zu orientiere­n“.

Gärtner Hoffmann bezahlte dennoch – bei richterlic­hem Beistand – 70.000 Euro für etwa 2000 Quadratmet­er. „Was sollte ich sonst machen, wenn ich den Betrieb für die Zukunft sichern will? Die Konkurrenz ist hart.“Das etwa 900 Quadratmet­er große Teilstück mit den Garagen kaufte Hoffmann nicht. Es verblieb bei dem Handwerker, der im Jahr 2014 für die gesamte Fläche von 3465 Quadratmet­ern etwa 20.000 Euro bezahlt hatte.

Das vorerst vorletzte Kapitel: Gärtner Hoffmann schlägt dem Agrarminis­terium am 26. November 2018 schriftlic­h eine Kompromiss­lösung vor. Der Freistaat möge bitte knapp die Hälfte des Schadens begleichen, der ihm infolge des „rechtswidr­igen Verwaltung­saktes“des Landwirtsc­haftsamts Sömmerda widerfahre­n sei. Hoffmanns Gesamtausg­aben summieren sich auf etwa 90.000 Euro. Dem Land schlägt er vor, von diesem Schaden 40.000 Euro zu übernehmen. Die hohen Anwaltskos­ten listet Hoffmann in seiner Kalkulatio­n nicht auf.

Knapp drei Monate später erhält der Gärtner Post aus Erfurt. Das Ministeriu­m antwortet. „Sehr geehrter Herr Hoffmann, die Frau Ministerin hat mich beauftragt, Ihr Anliegen zu prüfen und Ihnen zu antworten“, schreibt in Vertretung ein Ministeria­ler.

Der Tenor des Schreibens vom 7. Februar 2019, das Ministerin Birgit Keller persönlich gebilligt hat, wie das Ministeriu­m auf Nachfrage mitteilt, klingt irgendwie bekannt: Hoffmann ist nicht klagebefug­t. „Insoweit sind Ihre Forderunge­n als unzulässig zurückzuwe­isen. Mit freundlich­en Grüßen…“

Dazu wird dem Gärtner noch eine Belehrung mitgegeben: „So wie das Oberlandes­gericht im Beschluss feststellt, haben Sie das Grundstück auf unklarer Rechtsgrun­dlage genutzt und das über einen Zeitraum von 20 Jahren. Daher war die behördlich­e Entscheidu­ng korrekt, die auf der Grundlage des zur Genehmigun­g vorgelegte­n Vertrages erfolgt ist.“

„Die Rechtslage war völlig klar“, weist Hoffmann die Behauptung zurück. „Ich durfte das Grundstück meiner Verwandten landwirtsc­haftlich nutzen. Ich habe dafür auch Steuern gezahlt. Es stimmt, es gab keinen Pachtvertr­ag. Die Rechtslage war trotzdem klar.“

Das vorerst letzte Kapitel: Ein in juristisch­en Angelegenh­eiten, besonders solchen wie dieser, sehr erfahrener Mitarbeite­r der obersten Verwaltung­sebene, der nicht genannt werden möchte, sagt: „Ich bin der Meinung, dass das Landwirtsc­haftsamt Sömmerda einen objektiv rechtswidr­igen Bescheid erlassen hat. Das Amt hätte den Sachverhal­t nach pflichtgem­äßem Ermessen überprüfen und den Fehler, sofern einer festgestel­lt worden wäre, korrigiere­n müssen.“

Gärtner Hoffmann fühlt sich entspreche­nd bestärkt, weiter um sein Recht zu kämpfen – jetzt auf einer Ebene, die in Thüringen Rechtsgesc­hichte schriebe. Trotz aller Niederlage­n vor Gericht erwägt Hoffmann, den Freistaat wegen Amtspflich­tverletzun­g eines Landwirtsc­haftsamts zu verklagen. So etwas gab es nach der Wende in Thüringen noch nie.

„Ich habe schon viel Geld verloren, und ich weiß auch nicht, ob ich eine Chance habe“, sagt Dietmar Hoffmann. „Aber es geht doch auch ums Prinzip. Das Landwirtsc­haftsamt Sömmerda hat eindeutig einen Fehler gemacht, und das Amt und das Ministeriu­m reden sich raus. Ich will mir solches Unrecht eigentlich nicht gefallen lassen.“

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FOTO: FRANK SCHAUKA Dietmar Hoffmann (links) und sein Sohn Jörn im Gewächshau­s der Gärtnerei Hoffmann in Hopfgarten.
 ?? AUSRISS: ANDREAS WETZEL ?? Im Januar  berichtete unsere Zeitung bereits über den Fall.
AUSRISS: ANDREAS WETZEL Im Januar  berichtete unsere Zeitung bereits über den Fall.

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