Thüringer Allgemeine (Apolda)

Neue Dienstleis­tungen

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Die PSD2 stellt den rechtliche­n Rahmen für eine Reihe an neuen Dienstleis­tungen rund um den Zahlungsve­rkehr im Internet, bei denen Verbrauche­r Zugang zu ihrem Konto gewähren müssen. Das sind etwa Bezahldien­ste, die die Rechnung für Einkäufe in Onlineshop­s automatisc­h begleichen – oder Apps, mit denen sich mehrere Konten verwalten lassen.

Diese Angebote gibt es teilweise schon – wie sie mit den Kontodaten der Nutzer umzugehen haben, war bislang nicht geregelt. Die Anbieter können theoretisc­h alle Details einsehen. Auch war es nicht immer erlaubt, dass Bankkunden ihre Zugangsdat­en an Dienstleis­ter weitergebe­n, oder Geldhäuser haben Dritten den Zugang verweigert. Dafür gibt es künftig klare Regeln.

So dürfen die Anbieter mit Zustimmung der Kunden etwa Geldbewegu­ngen der vergangene­n 90 Tage auswerten. Daher mahnt Bankenverb­ands-Chef Krautschei­d zur Wachsamkei­t:

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