Neue Dienstleistungen
Die PSD2 stellt den rechtlichen Rahmen für eine Reihe an neuen Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr im Internet, bei denen Verbraucher Zugang zu ihrem Konto gewähren müssen. Das sind etwa Bezahldienste, die die Rechnung für Einkäufe in Onlineshops automatisch begleichen – oder Apps, mit denen sich mehrere Konten verwalten lassen.
Diese Angebote gibt es teilweise schon – wie sie mit den Kontodaten der Nutzer umzugehen haben, war bislang nicht geregelt. Die Anbieter können theoretisch alle Details einsehen. Auch war es nicht immer erlaubt, dass Bankkunden ihre Zugangsdaten an Dienstleister weitergeben, oder Geldhäuser haben Dritten den Zugang verweigert. Dafür gibt es künftig klare Regeln.
So dürfen die Anbieter mit Zustimmung der Kunden etwa Geldbewegungen der vergangenen 90 Tage auswerten. Daher mahnt Bankenverbands-Chef Krautscheid zur Wachsamkeit: