Thüringer Allgemeine (Apolda)

Onlineshop­ping

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protokolli­eren, welcher Dienstleis­ter welche Daten abgerufen hat. Die deutsche Finanzaufs­icht Bafin wacht über die Anbieter, bislang gibt es etwa ein Dutzend. Zunächst waren die neuen Regeln für Start-ups aus der Finanzwelt, sogenannte FinTechs, gedacht. Inzwischen würden auch die traditione­llen Geldhäuser die neuen Möglichkei­ten Wer seine Einkäufe im Internet mit Kreditkart­e bezahlt, muss bislang in der Regel nur die dreistelli­ge Sicherheit­snummer auf der Rückseite der Karte angeben. Damit ist es ab Mitte September vorbei. Eine Zwei-Faktor-Authentifi­zierung wird Pflicht: Dabei erhalten Kunden einen zusätzlich­en, nur für diese Zahlung generierte­n Code etwa per SMS oder in einer Smartphone-App. Ein dauerhafte­s Passwort für dieses Verfahren ist nicht mehr erlaubt.

Ausnahmen sind zumindest rechtlich möglich. Kunden können Listen etwa für häufig besuchte Onlineshop­s anlegen, für die zusätzlich­e Sicherheit­sabfrage

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