Bankgebühr für Auskunft
Banken dürfen für Auskünfte Gebühren von ihren Kunden verlangen. Ein Entgelt in Höhe von 25 Euro ist unbedenklich, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: Az. 10 U 5/18). Bei der Auskunftserteilung durch die Bank handele es sich um eine zusätzliche Leistung, die von sonstigen Gebühren für Kontoführung nicht abgedeckt sei. In dem Fall hatte eine Bank ein Preis- und Leistungsverzeichnis verwendet, in dem „Bankauskünfte“mit 25 Euro in Rechnung gestellt werden. Dies sei zulässig, urteilten die Richter. (dpa)