Thüringer Allgemeine (Apolda)

Bankgebühr für Auskunft

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Banken dürfen für Auskünfte Gebühren von ihren Kunden verlangen. Ein Entgelt in Höhe von 25 Euro ist unbedenkli­ch, urteilte das Oberlandes­gericht Frankfurt (Az.: Az. 10 U 5/18). Bei der Auskunftse­rteilung durch die Bank handele es sich um eine zusätzlich­e Leistung, die von sonstigen Gebühren für Kontoführu­ng nicht abgedeckt sei. In dem Fall hatte eine Bank ein Preis- und Leistungsv­erzeichnis verwendet, in dem „Bankauskün­fte“mit 25 Euro in Rechnung gestellt werden. Dies sei zulässig, urteilten die Richter. (dpa)

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