Post soll Ermittlern bei Drogenfunden in Briefen helfen
Dealer nutzen bislang einen relativ sicheren Vertriebsweg. Hessen will Zustelldienst in die Pflicht nehmen
Dealer an der Straßenecke sind nur die kleine Seite des großen Geschäfts mit Drogen. Der Handel läuft längst meist über das Internet. In geheimen Foren, aber auch auf für Kenner leicht erreichbaren Portalen bieten anonyme Händler Waffen und Drogen an. Der Handel im Netz ist für Kriminelle ideal: Die Bezahlung auf anonymen Webseiten läuft nicht selten über Kryptowährungen wie Bitcoin, Bankkonten bleiben „sauber“. Ermittler scheitern daher oft daran, Täter zu entdecken.
Und doch gibt es für Täter und Besteller ein Risiko: Die Händler müssen die Ware verschicken, die Drogen müssen zum Kunden – meist per Post. Bisher, so sagt etwa die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU), sei es Angestellten der Post nicht erlaubt, Pakete und Briefe mit Drogen der Polizei zu melden. Der Grund: das Postgeheimnis. Kühne-Hörmann will das lockern.
Demnach müssten etwa Paketzusteller der Polizei melden, wenn sie einen Verdacht auf Drogenfunde haben. Durch Fingerabdrücke, DNA-Spuren oder andere Hinweise könne man so leichter Dealer ausfindig machen. Die „Bild“hatte zuerst über den Vorstoß berichtet.
2018 wurden in der Briefermittlungsstelle der Post in Marburg etwa 12.000 Briefe mit Drogen gefunden. In der Stelle werden Briefe geöffnet, die keinem Absender oder Empfänger zugeordnet werden können. Hier dürfen die Mitarbeiter bereits Sendungen an die Polizei weiterleiten, wenn sie etwa Drogen oder Waffen entdecken. Daher kommt es schon jetzt immer wieder zu Strafverfahren gegen mutmaßliche Empfänger von Drogenpaketen. Nehmen Ermittler einen illegalen Händler hoch, tauchen etwa Adresslisten auf.
Häufig jedoch scheitern die Staatsanwälte vor Gericht, denn den Richtern fehlt ein ausreichender Tatverdacht. So ist es möglich, dass Besteller eine falsche Adresse angegeben haben, um den Deal anonym abzufangen. Unschuldige geraten dann ins Visier der Polizei. (cu)