Film-App nutzt Tauschbörse
Meine Tochter (14) hatte mich zu einer App befragt. Sie wurde von Freunden auf die App „PopcornTime“hingewiesen. Mit dieser könne man kostenlos aktuelle Filme streamen. Kennen Sie diese App?
Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen:
Leider werde ich immer wieder mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen nach Nutzung dieser App oder ähnlich funktionierender Apps konfrontiert. Den Nutzern gegenüber wird der Eindruck erweckt, dass sie hier Filme streamen würden. Tatsächlich nutzt diese App eine Tauschbörse. Dies bedeutet: wenn man einen Film über diese App anschaut, bietet man diesen Film allen Nutzern der Tauschbörse zum Download an. Dadurch kann man die IP-Adresse des Anschlusses ermitteln, der die App aktuell nutzt. Das Anschauen und Vertreiben von urheberrechtlich geschützten Filmen ist verboten. Wir man erwischt, muss man eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben. Außerdem kommen Kosten für den Rechtsanwalt, der die Abmahnung verschickt hat, und Schadensersatz in Höhe der Lizenzkosten, die man hätte zahlen müssen, wenn man den Film legal im Internet angeboten hätte, auf einen zu. Zum Streamen: wer auf illegalen PortalenaktuelleFilmestreamt,begeht auch eine Urheberrechtsverletzung. Dies hat vor einiger Zeit der EuGH entschieden.