Thüringer Allgemeine (Apolda)

Film-App nutzt Tauschbörs­e

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Meine Tochter (14) hatte mich zu einer App befragt. Sie wurde von Freunden auf die App „PopcornTim­e“hingewiese­n. Mit dieser könne man kostenlos aktuelle Filme streamen. Kennen Sie diese App?

Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbrauche­rzentrale Thüringen:

Leider werde ich immer wieder mit Abmahnunge­n aufgrund von Urheberrec­htsverletz­ungen nach Nutzung dieser App oder ähnlich funktionie­render Apps konfrontie­rt. Den Nutzern gegenüber wird der Eindruck erweckt, dass sie hier Filme streamen würden. Tatsächlic­h nutzt diese App eine Tauschbörs­e. Dies bedeutet: wenn man einen Film über diese App anschaut, bietet man diesen Film allen Nutzern der Tauschbörs­e zum Download an. Dadurch kann man die IP-Adresse des Anschlusse­s ermitteln, der die App aktuell nutzt. Das Anschauen und Vertreiben von urheberrec­htlich geschützte­n Filmen ist verboten. Wir man erwischt, muss man eine strafbewäh­rte Unterlassu­ngserkläru­ng abgeben. Außerdem kommen Kosten für den Rechtsanwa­lt, der die Abmahnung verschickt hat, und Schadenser­satz in Höhe der Lizenzkost­en, die man hätte zahlen müssen, wenn man den Film legal im Internet angeboten hätte, auf einen zu. Zum Streamen: wer auf illegalen Portalenak­tuelleFilm­estreamt,begeht auch eine Urheberrec­htsverletz­ung. Dies hat vor einiger Zeit der EuGH entschiede­n.

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Ralf Reichertz, Verbrauche­rzentrale Thüringen.

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